Neubau des Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Oberrad
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Bisheriger Verlauf
09.05.2014
13.06.2014
13.06.2014
Bericht des Magistrats
Neubau des Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Oberrad
Details im PARLIS B_161_2014Antrag Ortsbeirat
Neubau des Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Oberrad
Details im PARLIS OF_855-5_2014Anregung Ortsbeirat
Neubau des Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Oberrad Bericht des Magistrats vom 09.05.2014, B 161
Details im PARLIS OA_521_201409.05.2014
Bericht des Magistrats
Neubau des Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Oberrad
Details im PARLIS B_161_201413.06.2014
Antrag Ortsbeirat
Neubau des Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Oberrad
Details im PARLIS OF_855-5_201413.06.2014
Anregung Ortsbeirat
Neubau des Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Oberrad Bericht des Magistrats vom 09.05.2014, B 161
Details im PARLIS OA_521_2014 Partei(en): SPD
S A C H S T A N D :
Antrag vom 13.06.2014, OF 855/5
Betreff: Neubau des Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Oberrad
Der Magistrat wird gebeten, für die Liegenschaft Offenbacher Landstraße/Wehrstraße einen Dispens vom Bebauungsplan zu beschließen, damit auch ein Feuerwehrgerätehaus auf diesem Gelände errichtet werden kann neben verschiedenen anderen Nutzungen (Einzelhandel, Kindergarten, Wohnen etc.) Begründung:
Die Feuerwehr Oberrad ist schon lange auf der Suche nach einem neuen Gelände näher in der Ortsmitte und alle Bemühungen waren bisher mangels eines geeigneten Standortes erfolglos. Hier wäre ein neuer Standort in der Mitte von Oberrad möglich und dies dient dem Wohle der Allgemeinheit.Hauptvorlage:
Bericht des Magistrats vom 09.05.2014, B 161
Beratung im Ortsbeirat: 5
Beratungsergebnisse:
31. Sitzung des OBR 5 am 13.06.2014, TO I, TOP 45 Beschluss: Anregung OA 521 2014 1. a) Die Vorlage B 161 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. 2. Die Vorlage OF 855/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme