Melemstraße übergangsweise als verkehrsberuhigter Bereich?
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Partei(en):GRÜNE
S A C H S T A N D :
Antrag vom 14.05.2020, OF 859/3 Betreff: Melemstraße übergangsweise als verkehrsberuhigter Bereich? Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. ob es möglich ist, die Melemstraße kurzfristig und vorübergehend als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen. Die derzeitig genehmigten Parkplätze könnten erhalten bleiben. Auf den im Regelfall nach VwV zur StVO, zum Zeichen 325.1 geforderten niveaugleichen Ausbau wird aufgrund der Ausnahmesituation verzichtet. 2. Ob und wie die Melemstrsße mittelfristig zu einem verkehrsberuhigten Bereich umgestaltet werden kann.
Begründung:
Die Spiel- und Bewegungsräume im Nordend sind deutlich zu klein, um mit den Abstandsregeln von allen genutzt zu werden, so dass weitere, möglichst wohnortsnahe Bewegungsräume notwendig sind, und das wohl für sicher noch ein Jahr oder mehr. Der nördliche Gehweg der Melemstraße erlaubt aufgrund der geringen Breite nicht mal das Aneinander vorbeigehen mit gebotenem Abstand, so dass auch für Fußgänger mehr Platz nötig ist. Die vorgeschlagene Straße ist keine Durchgangsstraße, eine kurzfristige Maßnahme ist also möglich.Beratung im Ortsbeirat: 3
Beratungsergebnisse:
39. Sitzung des OBR 3 am 28.05.2020, TO II, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 859/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 3 am 25.06.2020, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 859/3 wurde zurückgezogen.