Antrag vom 21.05.2023, OF 863/1 Betreff: Fahrradbügel Battonnstraße 40 Vorgang: OM 2406/22 OBR 1; ST 2489 22 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, vor der Battonnstraße 40 (AOK) die nicht für die Feuerwehr herausnehmbaren/notwendigen Poller durch Radbügel zu ersetzen.
Begründung:
Hier besteht hoher Bedarf und es sind noch keinerlei Abstellmöglichkeiten für Fahrräder vorgesehen und gemäß ST 2489 nicht ohne Weiteres möglich.dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2406 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2489 Beratung im Ortsbeirat: 1
Beratungsergebnisse:
21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4049 2023 Die Vorlage OF 863/1 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten, vor dem AOK-Gelände der Battonnstraße 40 die nicht für die Feuerwehr herausnehmbaren/notwendigen Poller durch Radbügel zu ersetzen. Zusätzlich wird der Magistrat darum gebeten, auf die AOK zuzugehen, um zu prüfen, ob nicht doch Radbügel auf deren Gelände angebracht werden können." Abstimmung: Einstimmige Annahme