Höchst: Fuß- und Radverkehr Liederbacher Straße an der Bahnunterführung
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Partei(en):GRÜNE
S A C H S T A N D :
Antrag vom 08.10.2023, OF 864/6 Betreff: Höchst: Fuß- und Radverkehr Liederbacher Straße an der Bahnunterführung Der Bereich der Liederbacher Straße unter der Bahnunterführung ist lt. Schulwegplan Schulweg für Fuß- und Radverkehr. Für den Radverkehr gibt es dort allerdings keine Sonderwege wie Radfahrwege bzw. Radstreifen. Vorhandene Schutzstreifen sind Teil der Fahrbahn. Zwar muss hier zu den Radfahrenden ein Abstand von mindestens 1,5 m eingehalten werden, woran sich allerdings die wenigsten Autofahrenden halten. So entstehen für manchen Radfahrenden, insbesondere wenn sie noch jünger sind, heikle und gefährliche Situationen. Um das Fahren auf der Fahrbahn sichererer zu machen, möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen umzusetzen. 1. An der Stelle, wo der Radverkehr von der Leunastraße kommend in die Liederbacher Straße auf die Fahrbahn geleitet wird, sollte das Verkehrszeichen 138-10 (Radverkehr) aufgestellt werden, um Autofahrende darauf hinzuweisen, dass ab hier Radfahrende auf der Fahrbahn fahren können. 2. Wegen der überwiegenden Nichteinhaltung des Überholabstands von 1,50 m sollte wenige Meter weiter das Verkehrszeichen 277-1 (Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge) aufgestellt werden, um Autofahrende zur Einhaltung der StVO zu ermahnen. Fotos: Zu Punkt 1: Zu Punkt 2: (Quelle: Google Maps)Hauptvorlage: Antrag vom 25.09.2023, OF 859/6 Beratung im Ortsbeirat: 6
Beratungsergebnisse:
24. Sitzung des OBR 6 am 10.10.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 859/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 864/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 6 am 28.11.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 859/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 864/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 6 am 16.01.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 859/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 864/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 921/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 6 am 06.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5067 2024 1. Die Vorlage OF 859/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 922/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 864/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 922/6 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 921/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 922/6 für erledigt erklärt. 4. Die Vorlage OF 922/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme