Geplante Zufahrt Ginnheimer Landstraße auf Höhe der Füllerstraße 57/59
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Partei(en):BFF
S A C H S T A N D :
Antrag vom 20.11.2024, OF 865/9 Betreff: Geplante Zufahrt Ginnheimer Landstraße auf Höhe der Füllerstraße 57/59 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Ortsvorsteher einen Ortstermin mit den entsprechenden Ämtern zu veranlassen, um sich ein Bild vor Ort von der jetzigen und des geplanten Bauvorhabens mit Eingriff, Veränderung der Verkehrsführung welche zu erwarten sind, zu machen. Durch eine mögliche Nachverdichtung ergeben sich neue Erschließungsanforderungen. Die zusätzliche Zufahrt in diesem Bereich (siehe nachstehendes Foto), haben einige negative Aspekte, welche gegen eine Öffnung hin zur Ginnheimer Landstraße sprechen. Diese sind: - Die Zufahrt liegt im Kurvenbereich und ist schlecht einzusehen, - Die Zufahrt liegt an einer Hauptverkehrsstraße mit Busverkehr, einem separaten Radstreifen und Fußgängerweg, - Erhöhte Stau und Unfallgefahr, - Wegfall von Parkplätzen, welche in diesem Bereich dringend benötigt werden, Foto: privatBeratung im Ortsbeirat: 9
Beratungsergebnisse:
34. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 865/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU und SPD gegen FDP, BFF und fraktionslos (= Annahme); Linke (= Enthaltung)