Antrag vom 23.08.2023, OF 874/5 Betreff: Bauschutt in den Oberräder Feldern Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat zu veranlassen, dass der Bauschutt, der sich in den Oberräder Feldern befindet, geräumt wird in dem Areal links der Wehrstraße bis zum Bahndamm und in Richtung Autobahn. Eine Fläche direkt neben dem Oberräder Bahnhof ist eingezäunt, obwohl Zäune in den Oberräder Feldern verboten sind. Zwischen dem rechtswidrigen Zaun und dem Bahndamm findet sich Bauschutt und Baumaterialien. Auf einer zweiten Fläche befindet sich Bauschutt seit 2016. Diese Fläche hat sich mittlerweile zu einem kleinen grünen Biotop entwickelt mit Büschen und Bäumen. Gleichwohl liegt darunter der alte Bauschutt von 2016. Damals hatte jemand Bauschutt dort abgeladen Auf die Nachfrage des Ortsbeirates (OF16/5 aus dem Jahr 2016) antwortete die Stadt, dass der Grundstückseigentümer angehört worden sei und dieser Bauschutt nur zur Zwischenlagerung vorgesehen sei. Die festgesetzte Frist zur Beseitigung sei aber nicht eingehalten und in der 24. Kalenderwoche sei eine Verfügung zur Beseitigung des Aushubs bis Mitte Juli 2916 erlassen worden (ST 986 vom 25.07.2016). Bauaushub 2016 Danach ist ein Teil des Bauaushubs beseitigt worden, vor allem die Plastikrohre waren verschwunden. Dennoch war weiter Bauaushub vorhanden, der mittlerweile aber etwas von Grün zugewachsen war. Im Jahr 2018 wurde erneut nach dem Bauaushub gefragt (OF 853/5). In der ST 1526 vom 06.08.2018 wurde geantwortet, dass gegen den Eigentümer ein Verwaltungsverfahren zur Beseitigung des Bauschutts geführt würde. Bauaushub 2018
Begründung:
Der Bauschutt muss schlicht und einfach entfernt werden.Beratung im Ortsbeirat: 5
Beratungsergebnisse:
23. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4430 2023 Die Vorlage OF 874/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme