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Eigentum verpflichtet, auch das an Straßen

Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 02.08.2019, OF 876/2 Betreff: Eigentum verpflichtet, auch das an Straßen Vorgang: OM 3595/18 OBR 2; ST 855/19 Der Ortsbeirat möchte beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten bezüglich der Heinrich-Hertz-Straße zwischen Franklinstraße und Voltastraße, die*den Eigentümer*in des Teilstücks aufzufordern die Schäden an der Straße zu beheben, um weiterhin den sicheren Verkehr auf besagter Straße zu ermöglichen. Von einer Enteignung ist jedoch im konkreten Fall abzusehen. Zusätzlich wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten, 2. welche weiteren Straßenabschnitte im Ortsbezirk sich in Privateigentum befinden, 3. in welchem Zustand sich diese Straßenabschnitte befinden und ob diese durch die Eigentümer*innen in Stand gehalten werden, 4. in wie weit diese Straßenabschnitte für den reibungslosen Verkehr in der Stadt wichtig sind und 5. welche weiteren Maßnahmen er für geeignet erachtet um sowohl im konkreten Fall als auch allgemein für ähnlich gelagerte Fälle die Instandhaltung bzw. Instandsetzung privater Straßen innerhalb des öffentlichen Straßennetzes zu gewährleisten und im Zweifel auch durchzusetzen.

Begründung:

Der Magistrat gibt in einer Stellungnahme (ST855) auf die OM3595 (2018) zur Kenntnis selbst nicht wegen der Straßenschäden an der Heinrich-Hertz-Straße tätig werden zu können, da sich diese in Privatbesitz befinde. Es sei an das Deutsche Grundgesetz Artikel 14 verwiesen. Gemäß der Absätze 1 und 3 sollte sicher auf eine Enteignungen verzichtet werden, sofern im konkreten Fall der öffentliche Nutzen des Straßenabschnittes eher gering ist. Allerdings sollten Eigentümer*innen selbst auch Absatz 2 nicht außer Acht lassen: "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen."dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2018, OM 3595 Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 855 Beratung im Ortsbeirat: 2

Beratungsergebnisse:

33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO II, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4969 2019 Die Vorlage OF 876/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme