Die Stadt vom Grün her denken: Waldsaum am Rebstockwald
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Partei(en):GRÜNE
S A C H S T A N D :
Antrag vom 02.08.2019, OF 880/2 Betreff: Die Stadt vom Grün her denken: Waldsaum am Rebstockwald Vorgang: OM 2275/17 OBR 2; OM 4122/19 OBR 2; ST 825/19; B 188/19; ST 957/19 Der Ortsbeirat möchte beschließen: 1 Auch der Ortsbeirat begrüßt Maßnahmen zur Förderung der biologischen Artenvielfalt im Stadtgebiet. Der Ortsbeirat besteht nicht auf seinem Vorschlag der Blumenwiese und ist gern bereit dem Vorschlag des Magistrats aus der ST 825 zu entsprechen, eine Waldrandzone entlang der Leonardo-da-Vinci-Allee zwischen Fußgänger*innenweg und Rebstockwald mit entsprechender Waldsaumstruktur zu gestalten. Der Magistrat wird entsprechend mit der Umsetzung der Maßnahme beauftragt. 2. Bezüglich der Angelika-Machinek-Straße wird der Magistrat gebeten zu berichten, ab wann mit dem Beginn der in der ST825 Bebauung entlang der Angelika-Machinek-Straße zu rechnen ist. 3. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten die Zeit bis dahin für unterstützende Maßnahmen zur Artenvielfalt auf den bestehenden Brachflächen zu unternehmen. 4. Ungeachtet dessen bekräftigt der Ortsbeirat seine Forderung die Angelika-Machinek-Straße nur einseitig zu bebauen und den Rebstockwald in Gänze zu erhalten, um negativen Auswirkungen auf das Stadtklima zu verhindern.
Begründung:
Zu 1. und 3.: "Der Magistrat begrüßt Maßnahmen zur Förderung der biologischen Artenvielfalt im Stadtgebiet", wie er selbst in der ST 825 auf die OM4122 schreibt. Im Falle der dort angesprochenen Fläche an der Leonardo-da-Vinci-Allee und der Angelika-Machinek-Straße bleibt er diese Maßnahmen bisher jedoch schuldig. Zu 2. und 3.: Bei der Angelika-Machinek-Straße verweist der Magistrat auf geplante Bauarbeiten (ohne einen Zeitplan zu nennen) und auf die Fertigstellung des Arten- und Biotopschutzkonzeptes. In der B 188 wird die Fertigstellung jenes Arten- und Biotopschutzkonzepts für Mitte 2020 terminiert. Im einjährigen Zeitraum bis dahin ist genügend Zeit übergangsweise unterstützende Maßnahmen zur Artenvielfalt auch auf der Brachfläche vorzunehmen. Zu 4.: Dass der Rebstockwald auch nach Änderung des Bebauungsplans Nr. 683 "insgesamt erhalten" bleibe, wie der Magistrat in der ST957 zur Kenntnis gibt, und "stadtklimatischen Auswirkungen nicht zu erwarten" seien, kann der Ortsbeirat nicht feststellen und weist diese Aussage zurück.dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.10.2017, OM 2275 Anregung an den Magistrat vom 21.01.2019, OM 4122 Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2019, ST 825 Bericht des Magistrats vom 17.05.2019, B 188 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2019, ST 957 Beratung im Ortsbeirat: 2
Beratungsergebnisse:
33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 880/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 2 am 16.09.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5119 2019 Die Vorlage OF 880/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 2 SPD und FDP