Antrag vom 28.05.2020, OF 880/3 Betreff: Mögliche baurechtliche Verstöße/ Liegenschaft Eschersheimer Landstraße 78 Bezugnehmend auf die Ausführungen eines Bewohners der oben genannten Liegenschaft, wo er die Veränderungen seit dem Kauf des Hauses durch die WPS (Westend Projekt- und Steuerungsmanagement GmbH) beschreibt, stellt sich die Frage der Rechtmäßigkeit von Maßnahmen, wie die Aufstellung eines zwei Jahre lang nicht benutzten Gerüstes und die Art der geplanten Modernisierungen, die ähnlich wie die von der WPS erworbenen Liegenschaft in der Spohrstraße 62 verlaufen - der Leiter der Stabsstelle Mieterschutz hatte diese als "nicht haltbar bezeichnet" . Nach Aussage des Mieters wurden sowohl der Oberbürgermeister als auch der Planungsdezernent von den unhaltbaren Zuständen unterrichtet ("Bauamt und Polizei waren" - nach Aussagen des Mieters - "schon öfters vor Ort.") Dies vorausgeschickt, wird der Ortsbeirat gebeten, den Magistrat aufzufordern, zu den geschilderten und ihm offenbar bekannten Zuständen Stellung zu nehmen und Abhilfe zu schaffen. Darüber hinaus sollte er die Milieuschutzsatzung u. a. auf den Bereich Eschersheimer Landstraße hin erweiternBeratung im Ortsbeirat: 3
Beratungsergebnisse:
39. Sitzung des OBR 3 am 28.05.2020, TO I, TOP 6 Auf Wunsch von CDU und FDP wird über den letzten Absatz der Vorlage OF 880/3 gesondert abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6089 2020 Die Vorlage OF 880/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Absatz 1 bis 3: Einstimmige Annahme Absatz 4: 4 GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen 1 GRÜNE, CDU und FDP (= Ablehnung)