Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (Alt-Sachsenhausen) V
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Partei(en):CDU•SPD•FDP
S A C H S T A N D :
Antrag vom 01.09.2023, OF 882/5 Betreff: Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (Alt-Sachsenhausen) V Der Magistrat wird erneut aufgefordert, weitere Bereiche des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (Alt-Sachsenhausen), insbesondere der großen Rittergasse und der Paradiesgasse, dauerhaft ausfugen zu lassen.
Begründung:
In seiner Stellungnahme vom 06.02.2015, ST 209, teilt der Magistrat mit, dass er das Kopfsteinpflaster in Altsachsenhausen nach erfolgreicher Erprobung mit Epoxidharzmörtel verfugen wird. Dazu sollten zunächst (im Jahr 2015) die Klappergasse sowie der Abschnitt in der Kleinen Rittergasse zwischen Klappergasse und Frankensteiner Straße verfugt werden und weitere Teilbereiche sukzessive folgen. Erneut teilte der Magistrat in seinen Stellungnahmen vom 19.02.2018, ST 377, vom 16.09.2018, ST 1835 und vom 26.09.2022, ST 2251, mit, dass er das Ausfugen des Kopfsteinpflasters im Sachsenhäuser Altstadtbereich veranlassen wird. Leider sind noch immer nicht alle Teile des Kopfsteinpflasters in Altsachsenhausen mit Epoxidharzmörtel verfugt worden. Es fehlen noch Stellen in der große Rittergasse sowie die Paradiesgasse und der Paradiesplatz. Insofern bittet der Ortsbeirat den Magistrat erneut darum die Verfugung, möglichst zeitnah, zu veranlassen. Dies vor dem Hintergrund, dass die tiefen Fugen des Kopfsteinpflasters mit Kronkorken, Zigarettenstummeln, Glasscherben usw. verunreinigt sind und Stolperfallen bilden.Beratung im Ortsbeirat: 5
Beratungsergebnisse:
23. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2023, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4434 2023 Die Vorlage OF 882/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme