Anwohner- und bürgerverträglicher Umgang mit der Shisha-Bar im Ziegelhüttenweg 35
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Partei(en):SPD
S A C H S T A N D :
Antrag vom 19.05.2018, OF 885/5 Betreff: Anwohner- und bürgerverträglicher Umgang mit der Shisha-Bar im Ziegelhüttenweg 35 Der Magistrat wird aufgefordert, zusammen mit den zuständigen Behörden - Gewerbeaufsicht, Ordnungsamt und Bauaufsicht - eine Lösung für die übermäßige Lärm- und extreme Rauch- bzw. Geruchsbelästigung der Nachbarschaft durch die obige Shisha Bar zu finden.
Begründung:
Zum Jahreswechsel 2018 hat im Ziegelhüttenweg 35 in bisher als Büroräume genutzten Ladenflächen eine neue Shisha-Bar eröffnet. Diese befindet sich inmitten eines stark familiär geprägten Wohngebiets. Im gleichen Gebäude der Bar sowie in den angrenzenden Häusern wohnen zum großen Teil junge Familien und ältere Menschen und befinden sich Einrichtungen zur Kinderbetreuung (KITA, Krabbelstube, Tagesmutter). Seit der Eröffnung der Bar haben sämtliche Anwohner im größeren Umkreis nun mit erheblichen Einschränkungen zu kämpfen, die nun im Laufe des Frühjahrs und der beginnenden Freiluftsaison deutlich zugenommen haben. Regelmäßig, und insbesondere an den Wochenenden, wird durch die Lüftungsanlage der Bar, 2 Ventilatoren, ab 16:00 Uhr nachmittags bis 4:00 Uhr nachts äußerst durchdringender Shisha-Rauch ungefiltert auf die Straße geblasen. Ebenso wird im Wirtschaftsgarten der Bar im Freien Shisha geraucht. Die entsprechende Geruchsbelästigung ist derart intensiv, dass nicht nur ein Aufenthalt im Freien/auf den Balkonen und Terrassen kaum denkbar, sondern auch ein Lüften der Wohnung am Abend und während der Schlafenszeit nicht mehr möglich ist und dies bei dem einen oder anderen Anwohner auch zur Übelkeit führt. Auch mit Hinblick auf mögliche gesundheitliche Risiken, insbesondere für kleine Kinder und Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen, sind deshalb viele besorgt. Des Weiteren ergeben sich Einschränkungen in Bezug auf Lärm, da die Lokalität zu Veranstaltungen inkl. DJ ab 22:00 Uhr einlädt - mit entsprechender Musik-Beschallung bis 04.00 Uhr morgens - teilweise wird sogar erst ab 02:00 Uhr nachts eingeladen. Die Gesamtsituation ist für die Anwohner belastend und inakzeptabel. Insgesamt stellt die neue Lokalität eine erhebliche Belastung für das nachbarschaftliche Miteinander in unserem Wohnviertel auf Basis gegenseitiger Rücksichtnahme dar und wir bitten um Ihre Unterstützung.Beratung im Ortsbeirat: 5
Beratungsergebnisse:
23. Sitzung des OBR 5 am 08.06.2018, TO I, TOP 26 Die Vorlage OF 885/5 wird zum gemeinsamen Antrag von SPD und LINKE. erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3307 2018 Die Vorlage OF 885/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme