Trinkbrunnen in der Ginnheimer Hohl - Sachstandsnachfrage
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Partei(en):BFF
S A C H S T A N D :
Antrag vom 10.10.2020, OF 889/9 Betreff: Trinkbrunnen in der Ginnheimer Hohl - Sachstandsnachfrage Vorgang: V 453/17 OBR 9; ST 1563/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat welche neuen Informationen im Sinne der V 453 aus 2017 bezüglich der Erkenntnisse aus dem Betrieb der bisherigen Trinkbrunnen in der Stadt vorliegen. Hat der Betrieb der in ST 1563 aus 2017 Erfahrungen zu Funktion, Akzeptanz, Wartungsanfälligkeit, Beprobungen und damit einhergehende Betriebskosten im laufenden Betrieb mit den bereits umgesetzten Trinkbrunnen erbracht sind diese Erfahrungen anschließend ausgewertet worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Was bedeutet ein etwaiges Ergebnis in Bezug auf die Umsetzbarkeit eines Trinkbrunnens in der Ginnheimer Hohl?
Begründung:
Der Magistrat wollte gemäß der ST 1563 aus 2017 für eine Beantwortung der in V453 aus 2017 gestellten Anfrage bezüglich der Einrichtung des Trinkbrunnens erst die Ergebnisse aus dem Betrieb der drei bis zu diesem Zeitpunkt existierenden Trinkbrunnen in der Stadt abwarten um dann eine Einschätzung abgeben zu können.dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.05.2017, V 453 Stellungnahme des Magistrats vom 25.08.2017, ST 1563 Beratung im Ortsbeirat: 9
Beratungsergebnisse:
43. Sitzung des OBR 9 am 29.10.2020, TO II, TOP 4 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1823 2020 Die Vorlage OF 889/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE