Antrag vom 08.01.2025, OF 889/9 Betreff: Außengastronomie Drosselbart - Baulast Vorgang: OM 3873/23 OBR 9; ST 1566/23; OM 6141/24 OBR 9; ST 1770/24 In der ST 1566/2023 berichtete der Magistrat: "Die Nutzung der im Freiflächenplan für Außengastronomie vorgesehenen Grünfläche ist durch eine Baulast als "Wirtschaftsgarten zur zugehörigen Schank-und Speisewirtschaft" öffentlich-rechtlich gesichert, . .". Mit der ST 1770/2024 wurde mitgeteilt, dass sich kein Pächter für eine Außengastronomie gefunden hat und eine Außengastronomie deshalb nicht umgesetzt wird. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen: Wir fragen den Magistrat: 1. Was wurde konkret als Baulast "Wirtschaftsgarten zur zugehörigen Schank- und Speisewirtschaft" festgelegt? 2. Wurden die dort öffentlich-rechtlich gesicherten Pflichten bei der Umsetzung des Bauprojekts erfüllt? 3. Welche Maßnahmen sind geplant, sollte sich entgegen der Erwartungen aus der ST 1556/2023 erweisen, dass die Baulasten nicht berücksichtigt wurden.dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.04.2023, OM 3873 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1566 Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2024, ST 1770 Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6141 Beratung im Ortsbeirat: 9