Räumung der Westendvilla Schumannstraße 60 - keine Strafanzeige gegen die Besetzer und Besetzerinnen
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Partei(en):LINKE.
S A C H S T A N D :
Antrag vom 23.10.2011, OF 89/2 Betreff: Räumung der Westendvilla Schumannstraße 60 - keine Strafanzeige gegen die Besetzer und Besetzerinnen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Der Magistrat wird beauftragt sich mit dem hessischen Immobilien - Management in Verbindung zu setzen. Er soll sich dafür einzusetzen, dass das hessische Immobilien -Management auf eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch der Schumannstraße 60 gegen die aus dem Studentenbereich kommenden Besetzter und Besetzerinnen verzichtet, damit die persönliche und berufliche Zukunft der Betroffenen durch einen Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis nicht gefährdet wird. Es soll keine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch erstattet werden.
Begründung:
Die Villa in der Schumannstraße 60 stand seit über 2 Jahren leer. Sie befindet sich im Besitz des Landes Hessen und war vorher im Besitz der Goethe - Universität. In Frankfurt suchen tausende von Studenten bezahlbare Zimmer oder Wohnungen (s. FAZ vom 22 .10.), dennoch wurde die Villa nicht wieder einer Wohnnutzung zugeführt. Die Studenten folgten eigentlich dem Aufruf des Universitätspräsidenten Müller Esterl an die Frankfurter Wohnungseigentümer, den dringend benötigten Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Sie sahen die Räumlichkeiten dementsprechend als freies Wohnprojekt an und wollten u.a. auf den kritikwürdigen Missstand in Frankfurt hinweisen. Für ihre Aktion dürfen sie nicht mit einer Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch "belohnt". werden.Beratung im Ortsbeirat: 2
Beratungsergebnisse:
6. Sitzung des OBR 2 am 24.10.2011, TO I, TOP 41 Die FDP stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, die Debatte zu beenden und über den Tagesordnungspunkt 41. abzustimmen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 478 2011 1. Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 89/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1.: GRÜNE, 4 CDU, SPD und FDP gegen 1 CDU, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 2.: GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)