Skip to main content

Bremsschwellen in der Golfstraße

Lesezeit: 4 Minuten
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 01.06.2021, OF 89/5 Betreff: Bremsschwellen in der Golfstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat in der Golfstraße zwischen Flughafenstraße und dem Parkplatz am Golfclub auf der Fahrbahn Bremsschwellen zu installieren.

Begründung:

In der Golfstraße ist die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt. Leider halten sich viele Autofahrer nicht daran. Die Straße wird ganz überwiegend für den Freizeitverkehr genutzt als Zuwegung zum Carl-von-Weinberg-Park, zu den Sporteinrichtungen westlich der Bahnlinie und im weiteren Verlauf zum Stadtwald, der gern zur Erholung aufgesucht wird. Die viel zu schnell fahrenden Kraftfahrzeuge gefährden und belästigen zu Fuß Gehende und entwerten damit deren Freizeiterlebnis in unzumutbarer Weise. Durch Geschwindigkeitskontrollen ist diesem Unwesen nicht beizukommen. Punkte gibt es erst, wenn der Tacho 70 zeigt. Andere Sanktionen erfolgen so selten und sind so milde, dass keine abschreckende Wirkung zu erzielen ist. Immer wieder muss der Magistrat seine völlige Hilflosigkeit gegenüber Geschwindigkeitsüberschreitungen einräumen wie jüngst in der ST 160/2021 zur Buchrainstraße. Hier bezeichnet der Magistrat die Übertretungsquote von 1,2 % als "unauffällig" und begründet damit seine Weigerung die Straße in das Messprogramm aufzunehmen. Leider ist diese Übertretungsquote keineswegs unauffällig, denn aus zahlreichen Messprotokollen ist gut belegt, dass zu jeder "Übertretung" die zehn- bis zwanzigfache Anzahl von Fahrzeugen kommt, die zumindest nicht lehrbuchhaft fahren. Aus Sicht des Magistrat liegt eine Übertretung nämlich erst dann vor, wenn ein Bußgeldbescheid ausgesprochen werden kann. Wegen zahlreicher Rabatte ist dies aber bei einem Tempolimit von 30 km/h erst ab einer gemessenen Geschwindigkeit von 40 km/h der Fall. Außerdem ist das verbotswidrige Überholen von Radfahrenden nicht die Ausnahme, sondern die Regel. Diese Übertretungen werden überhaupt nicht kontrolliert und daher auch nicht geahndet. Dementsprechend skrupellos sind viele Autofahrer dort unterwegs. Aus den genannten Gründen kommt zur Entspannung der Situation nur die Installation von Bodenschwellen in Frage.Hauptvorlage: Antrag vom 25.05.2021, OF 53/5 Beratung im Ortsbeirat: 5

Beratungsergebnisse:

2. Sitzung des OBR 5 am 11.06.2021, TO I, TOP 47 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 53/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 89/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 5 am 02.07.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 425 2021 1. Die Vorlage OF 53/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 89/5 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 93/5 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu 3. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung)