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Verkehrs- und Parkkonzept für das Jugendhaus am Christeneck in Bad Vilbel-Heilsberg

Lesezeit: 4 Minuten
Partei(en): FDP

S A C H S T A N D :

Antrag vom 20.10.2015, OF 892/10 Betreff: Verkehrs- und Parkkonzept für das Jugendhaus am Christeneck in Bad Vilbel-Heilsberg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge sich mit der Stadt Bad Vilbel ins Benehmen setzen, um sicherzustellen, dass bei Errichtung des geplanten Jugendhauses am Christeneck in Bad Vilbel-Heilsberg, insbesondere bei Abendveranstaltungen, nicht zusätzlicher unerlaubter Kraftfahrzeug-Verkehr auf dem Berkersheimer Weg zwischen Berkersheim und Bad Vilbel entsteht und dass die unmittelbar anschließenden Streuobstwiesen auf Frankfurter Gebiet nicht als illegaler Parkraum genutzt werden. Ferner möge der Magistrat klären, wie bei offensichtlich geplanten lärmintensiven Veranstaltungen, gerade nachts, die Tierwelt in den im unmittelbar im Anschluss auf Frankfurter Gebiet befindlichen Gehölzen geschützt wird, die als Ausgleichsfläche extra zu deren Schutz angelegt wurden und nun gerade die erforderliche Dichte und Höhe erreicht haben. Der Magistrat möchte ferner berichten, ob er diese Belange der Stadt Frankfurt in die Offenlegung des Projekts durch die Stadt Bad Vilbel eingebracht hat.

Begründung:

Das geplante Jugendhaus Christeneck soll auf einen der äußersten Zipfel der Gemarkung Bad Vilbel in unmittelbarem Anschluss an den Frankfurter Grüngürtel am Heiligenstock errichtet werden. Nach Presseberichten ist es geplant, das Jugendhaus nachts für Partys mit Musikbeschallung zu vermieten. Am Jugendhaus sollen 8 Parkplätze eingerichtet werden; ein besonderes Verkehrskonzept hält die Stadt Bad Vilbel nicht für erforderlich, weil die Jugendlichen mit dem Rad kämen. Zur Heilsberger Wohnbebauung hin ist wegen der nächtlichen Lärmemissionen ein 6 bis 7 Meter hoher Erd-Lärmschutzwall geplant. Eine Abschirmung zur den Rückzugsgehölzen für Tiere, die im Frankfurter Grüngürtel als Ausgleichsmaßnahmen angelegt wurden, ist nicht geplant. Eine Planung in einem solchen Randbereich sollte ohnehin nicht ohne Abstimmung zwischen den betroffenen Gemeinden erfolgen. Allerdings erscheinen die Planungsannahmen der Stadt Bad Vilbel optimistisch. Erstens bestehen durchaus enge Kontakte zwischen den Jugendlichen in Bad Vilbel und in Frankfurt, zweitens bewegen sich Jugendliche zu Parties nachts durchs in Kraftfahrzeugen und nicht nur auf Fahrrädern. Da die Verkehrsinfrastruktur auf dem Heilsberg ohnehin chronisch überlastet ist, ist deshalb zu erwarten, dass Besucher des Jugendhauses wieder versuchen werden vom Hohlacker in Berkersheim über den Berkersheimer Weg illegal mit einem Kraftfahrzeug dorthin zu gelangen. Der illegale insbesondere nächtliche Kraftfahrzeugverkehr, der unmittelbar an den Schlafzimmern der Anwohner des Hauses Am Hohlacker 30 vorbeiführt, aber mangels ausreichender Ordnungskräfte nicht unterbunden werden kann, ist ohnehin schon eine große Belastung. Außerdem müssen dann die Kraftfahrzeuge am Jugendhaus geparkt werden. Erfahrungsgemäß werden die Streuobstwiesen des Grüngürtels bei Veranstaltungen für solche Zwecke gerne missbraucht.Beratung im Ortsbeirat: 10

Beratungsergebnisse:

46. Sitzung des OBR 10 am 03.11.2015, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4667 2015 Die Vorlage OF 892/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung)