Höchst: Planung für die neue Grundschule auf dem ehemaligen Gebiet der KarlOppermannSchule unabhängig vom Bebauungsplan 879 (Nördlich Hospitalstraße - Klinikum Höchst) endlich vorantreiben!

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Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 26.11.2023, OF 897/6 Betreff: Höchst: Planung für die neue Grundschule auf dem ehemaligen Gebiet der Karl-Oppermann-Schule unabhängig vom Bebauungsplan 879 (Nördlich Hospitalstraße - Klinikum Höchst) endlich vorantreiben! Vorgang: OM 3785/18 OBR 6; V 1484/19 OBR 6; ST 41/20; ST 693/20; OM 7279/21 OBR 6; ST 1318/21 Der Ortsbeirat möge, beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, unabhängig von den Planungen auf dem Gelände des Klinikum Höchst (B 879) die bereits bestehende Planung für eine neue Grundschule auf dem Gelände der ehemaligen Karl-Oppermann-Schule voranzutreiben.

Begründung:

Seit 2018 wird vom Magistrat und der zuständigen Bildungsdezernentin versprochen, dass auf dem Gelände der ehemaligen Karl-Oppermann-Schule eine neue Grundschule gebaut wird. Bereits in einer Stellungnahme aus 2020 (ST 41) auf einen Antrag aus 2018 (OM 3785) heißt es, dass die Freigabe der Planungsmittel erfolgt ist. Auf Nachfrage des Ortsbeirats im Jahr 2019 (V 1484) berichtet der Magistrat (ST 693/2020), dass das dort befindliche Beratungs- und Förderzentrum (BFZ) West im Januar 2021 eine neue Bleibe in der Antoniterstr. 33 erhalte und im Februar 2021 der Auszug erfolgen könnte. Auch wenn es dabei eventuell verständliche Verzögerungen gegeben hat, so ist das nun doch schon fast drei Jahre her. Ein weiterer Antrag (OM 7279/2021) wird mit einem Zeitplan bis zur Beauftragung der Bauleistungen beantwortet (ST 1318/2021). Es wird sogar von einer "schnelleren Planungs- und Umsetzungsmöglichkeit" ausgegangen, "da für den Neubau der Grundschule auf ein Bestandsgrundstück zurückgegriffen" wird. Seitdem ist nichts mehr zu hören, es besteht der berechtigte Verdacht, dass immer noch das Interessenbekundungsverfahren geprüft und ausgewertet wird und noch nicht einmal der Vergabezuschlag an den Bewerber erfolgt ist, der dann die "Phase Null" begleitet, wie es in der vorher genannten Stellungnahme beschrieben wird. In der Begründung für den B 879 heißt es unter Punkt 7.2 Soziale Infrastruktur: "... Für die Wohnbebauung südlich der neuen Verkehrsfläche wird ein Bedarf an Kinderbetreuungseinrichtungen entstehen, der im allgemeinen Wohngebiet herzustellen und auch dort genehmigungsfähig ist. Hinsichtlich der geplanten Ausnutzung ist derzeit von circa 300 Wohneinheiten auszugehen." Das heißt: Eine Kita ist geplant und eine Grundschule auch - und diese Grundschule schon seit fast sechs Jahren! Somit besteht kein Grund, jetzt den B 879 zu ändern. Das würde nur zu neuen Verzögerungen führen.Hauptvorlage: Antrag vom 24.10.2023, OF 887/6 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.10.2018, OM 3785 Auskunftsersuchen vom 26.11.2019, V 1484 Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2020, ST 41 Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2020, ST 693 Anregung an den Magistrat vom 23.02.2021, OM 7279 Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2021, ST 1318 Beratung im Ortsbeirat: 6

Beratungsergebnisse:

25. Sitzung des OBR 6 am 28.11.2023, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4775 2023 Anregung an den Magistrat OM 4776 2023 1. Die Vorlage OF 887/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 897/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme