Weiternutzung der Turnhalle in der Villa Kleyer

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Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 17.06.2023, OF 899/1 Betreff: Weiternutzung der Turnhalle in der Villa Kleyer Vorgang: OM 4070/23 OBR 1 Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen (V) an den Magistrat beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: 1. Kann die Turnhalle in der Villa Kleyer in der Wiesenhüttenstraße nach Beendigung der Zwischennutzung durch die Kindertagesstätte wieder vom Internationalen Kinderhaus als Turnhalle genutzt werden? 2. Wenn ja, wann ist eine Nutzung wieder möglich? 3. Wenn nein, warum nicht? 4. Wenn nein, welche alternativen Sportmöglichkeiten werden dem Internationalem Kinderhaus in der Nähe des Standortes zur Verfügung gestellt?

Begründung:

In der Tischvorlage der letzten Ortsbeiratssitzung wurde gefordert, dass die Turnhalle der Villa Kleyer ab sofort so lange den beiden Jugendeinrichtungen für die Kinder zur Verfügung steht, bis die KiTa in die Villa Kleyer umziehen kann. Die Zwischennutzung der Villa Kleyer stellt - bei aller Notwendigkeit - bereits jetzt eine außerordentliche Belastung für das unterversorgte Quartier dar, die nach Abschluss der Baumaßnahmen unbedingt beendet werden muss. Das Bahnhofsviertel ist jedenfalls mit kindgerechten Spiel- und Sportmöglichkeiten deutlich unterversorgt. Freiflächen sind kaum vorhanden.dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4070 Beratung im Ortsbeirat: 1

Beratungsergebnisse:

22. Sitzung des OBR 1 am 04.07.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 713 2023 Die Vorlage OF 899/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme