Antrag vom 17.06.2023, OF 905/1 Betreff: Sonntäglichen Lärm durch Laubbläser abstellen Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass der regelmäßige sonntägliche Einsatz von Laubbläsern in der Zeit von ca. 8 bis 10 Uhr im Parkhaus Konstablerwache unterbleibt.
Begründung:
Durch den Partybetrieb finden die Anwohnenden am Wochenende selten vor 2 Uhr morgens Schlaf. Ob der Betrieb von Laubbläsern in bewohnten Gebieten an Sonntagen überhaupt zulässig ist, sei dahin gestellt. Der Lärm ist in jedem Fall extrem störend und muss dringend abgestellt werden.Beratung im Ortsbeirat: 1
Beratungsergebnisse:
22. Sitzung des OBR 1 am 04.07.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4199 2023 Die Vorlage OF 905/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die Partei