Überprüfung der Parkverbotsregelung in der Straße .Zum Brommenhof.
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Partei(en): SPD
S A C H S T A N D :
Antrag vom 05.08.2011, OF 91/5
Betreff: Überprüfung der Parkverbotsregelung in der Straße "Zum Brommenhof" Der Ortsbeirat bittet den Magistrat die Parkverbotregelung in der Straße "Zum Brommenhof" zu überprüfen und dort die Einrichtung eines Park-verbotes für sechs Parkplätze rückgängig zu machen. Vielmehr sollte das Gespräch mit dem Stadtschulamt gesucht werden, ob nicht auf dessen in der Nähe liegendem Parkplatzgelände zwischen 7:00 und 9:00 Uhr eine ausreichende Anzahl an Kurzzeit-Parkplätzen für Eltern zur Verfügung gestellt werden kann, die ihre Kinder zur Kindereinrichtung bringen.
Begründung:
Die Straße "Zum Brommenhof" ist ein Wohngebiet, in dem ausreichend freie Parkplätze vorgehalten wurden. Im Frühjahr wurden 6 Plätze als Parkverbotszone eingerichtet - begründet wurde dies mit dem zusätzlichen Bedarf der Kindereinrichtung. In der Folge werden Abschleppaktionen sogar an Feiertagen durchgeführt, an denen die Einrichtung geschlossen ist - z.B. am Pfingstmontag! Für die Kindereinrichtung werden bereits zwei Be- und Entladeplätze in unmittelbarer Nähe zum Eingang vorgehalten. Für den Bedarf an zusätzlichen sechs Parkplätzen sollte besser eine äm-terübergreifende Lösung gefunden werden, die alle Beteiligten zufrieden-stellt. Der Parkplatz des Stadtschulamtes in unmittelbarer Nähe sollte entsprechende Freiflächen bieten können.
Beratung im Ortsbeirat: 5
Beratungsergebnisse:
3. Sitzung des OBR 5 am 19.08.2011, TO I, TOP 52 Beschluss: Die Vorlage OF 91/5 wurde zurückgezogen.