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Baumfäll- und Rodungsarbeiten in den Bereichen Im Geeren, Am Gabelacker und einem Seitenast des Berkersheimer Weges ab Nr. 163

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): FDP

S A C H S T A N D :

Antrag vom 31.08.2016, OF 91/9 Betreff: Baumfäll- und Rodungsarbeiten in den Bereichen Im Geeren, Am Gabelacker und einem Seitenast des Berkersheimer Weges ab Nr. 163 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten - über den Sachverhalt bei diesen Fällungs- und Rodungsarbeiten, die sich wohl über mehrere Tausend qm erstreckt haben; - über den An lass und den weiteren Hintergrund für die Fäll- und Rodungsarbeiten; - über das Ausmaß der bereits gerodeten Flächen; - wer für die Durchführung der Fäll- und Rodungsarbeiten außerhalb des rechtlich zulässigen Zeitraums verantwortlich ist; - ob es sich um städtische, verpachtete Grundstücke handelt; - welche Maßnahmen ergriffen werden, um eine zukünftige Wiederholung zu vermeiden und welcher Fortgang in dieser Frage zu erwarten ist.

Begründung:

Die Fällungs- und Rodungsarbeiten, die in den Außenbezirken erst nach dem 30.9. bzw. 1.10. eines Jahres erlaubt sind, erfolgten offenbar widerrechtlich. Schließlich wurden sie, wie inzwischen bekannt, zuständigkeitshalber vom Umweltamt gestoppt.Beratung im Ortsbeirat: 9

Beratungsergebnisse:

4. Sitzung des OBR 9 am 01.09.2016, TO I, TOP 32 Beschluss: Auskunftsersuchen V 131 2016 Die Vorlage OF 91/9 wird in der vorgelegten Fassung als Eilanfrage an den Magistrat gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD