Zweckentfremdung des öffentlichen Bürgersteigs durch Überbauung mit einer privaten Treppe – Niedergärtenstraße 21 - Folgeantrag
Bisheriger Verlauf
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Zweckentfremdung des öffentlichen Bürgersteigs durch Überbauung mit einer privaten Treppe - Niedergärtenstraße 21
Details im PARLIS OM_5080_2019Stellungnahme des Magistrats
Zweckentfremdung des öffentlichen Bürgersteigs durch Überbauung mit einer privaten Treppe - Niedergärtenstraße 21
Details im PARLIS ST_2273_2019Antrag Ortsbeirat
Zweckentfremdung des öffentlichen Bürgersteigs durch Überbauung mit einer privaten Treppe – Niedergärtenstraße 21 - Folgeantrag
Details im PARLIS OF_910-10_2020Anregung Ortsbeirat
Zweckentfremdung des öffentlichen Bürgersteigs durch Überbauung mit einer privaten Treppe - Niedergärtenstraße 21
Details im PARLIS OM_5080_2019Stellungnahme des Magistrats
Zweckentfremdung des öffentlichen Bürgersteigs durch Überbauung mit einer privaten Treppe - Niedergärtenstraße 21
Details im PARLIS ST_2273_2019Antrag Ortsbeirat
Zweckentfremdung des öffentlichen Bürgersteigs durch Überbauung mit einer privaten Treppe – Niedergärtenstraße 21 - Folgeantrag
Details im PARLIS OF_910-10_2020S A C H S T A N D :
Betreff: Zweckentfremdung des öffentlichen Bürgersteigs durch Überbauung mit einer privaten Treppe - Niedergärtenstraße 21 - Folgeantrag Vorgang: OM 5080/19; ST 2273/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Wegen der erforderlichen künftigen Änderungen der Verkehrspolitik sollte es sich verbieten, Verkehrsräume die für Fußgänger, Personen mit Kinderwagen, Rolli- und Rollstuhlfahrer reserviert sind zu reduzieren, zu verengen oder diese Gefährdungen auszusetzen. Der Ortsbeirat 10 ist mit der Stellungnahme des Magistrats ST 2273 nicht einverstanden und bittet um Einsicht in die Vermessungsprotokolle. Ferner bitten wir den Magistrat um Prüfung und Berichterstattung: Bitte bestätigen sie dem Ortsbeirat 10, wenn es so wäre wie in der Stellungnahme beschrieben, dass sich der öffentliche Bürgersteig jahrzehntelang auf privatem Grund befand. 2. Wurde nach dem Teilrückbau der Treppe von der Verwaltung eine Duldung des veränderten Zustands ausgesprochen? 3. Wer ist die Verkehrssicherungspflicht bzw. für die Reparatur des Bürgersteigs (derzeit besteht dort eine Stolperfalle) zuständig? 4. Ferner gibt es schon länger bestehende Sicherheitsprobleme mit der Dämmung des Gebäudes. Diese ist mit Metall verkleidet. An den Gebäudeenden Niederbornstr. befinden sich überstehende, scharfe Ecken/Kanten die zu Verletzungen führen können.