Bushaltestellenprogramm E3/2018 hier: Sindlinger Bahnstraße, Bushaltestelle Nr. 18, Pfingstbornstraße - Richtung Industriepark Höchst - Tor West
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Partei(en):CDU
S A C H S T A N D :
Antrag vom 07.01.2019, OF 910/6 Betreff: Bushaltestellenprogramm E3/2018 hier: Sindlinger Bahnstraße, Bushaltestelle Nr. 18, Pfingstbornstraße - Richtung Industriepark Höchst - Tor West Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die Pläne zum barrierefreien Bushaltestellenausbau der Haltestelle Pfingstbornstraße ( Richtung Industriepark) in Sindlingen mit den betroffenen Anliegern abzustimmen und deren Einwände gegebenenfalls zu berücksichtigen. ( siehe beigefügtes Schreiben der Hauseigentümerin Sindlinger Bahnstraße 56) 2. Bei künftigen Planungen im Rahmen des Bushaltestellenprogramms bereits im Vorfeld der Planungen die betroffenen Hauseigentümer frühzeitig zu informieren und entsprechende Abstimmungen vorzunehmen. 3. Den Ortsbeirat ebenfalls bereits in der Vor-Planungsphase der Maßnahme zu informieren und die Mitwirkung an der Planung zu ermöglichen.
Begründung:
Die - fertigen - Pläne zum Umbau der Haltestelle Pfingstbornstraße wurden dem Ortsbeirat 6 lediglich als "Information über Bushaltestellenprogramm E3/2018" per email zugesandt. Nach Veröffentlichung im Stadtteil waren die Hausbesitzer von der Maßnahme völlig überrascht, da sie im Vorfeld offenbar nicht informiert wurden. Diese Vorgehensweise sollte im Sinne der im Antrag angegebenen Punkte dringend korrigiert werden. Anlage 1 (nicht öffentlich - ca. 88 KB)Beratung im Ortsbeirat: 6
Beratungsergebnisse:
28. Sitzung des OBR 6 am 22.01.2019, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4120 2019 Die Vorlage OF 910/6 wird mit den Maßgaben beschlossen, dass a) der Antragstenor unter Ziffer 1. den nachfolgenden Wortlaut hat: "1. die Pläne zum barrierefreien Bushaltestellenausbau der Haltestelle `Pfingstbornstraße ́ (in Richtung Industriepark Höchst) in Sindlingen den Anwohnern zu erläutern und deren Einwände - soweit gerechtfertigt - gegebenenfalls zu berücksichtigen;" b) die nicht öffentliche Anlage kein Bestandteil der Anregung an den Magistrat wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme