Einhaltung der Vorgartensatzung in der Heidestraße
Lesezeit: 1 Minuten
Partei(en):GRÜNE
S A C H S T A N D :
Antrag vom 14.08.2020, OF 913/3 Betreff: Einhaltung der Vorgartensatzung in der Heidestraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Vorgartensatzung in der Heidestraße 43 eingehalten wird. Dazu ist eine teilweise Entsiegelung des Vorgartengrundstückes erforderlich.
Begründung:
Der Vorgarten des Grundstückes Heidestraße 43 ist weitgehend versiegelt und verstößt gegen die bestehende Satzung des Gründerzeitviertels. Übrig ist ein einzelner Baum im Verbundpflaster.Beratung im Ortsbeirat: 3
Beratungsergebnisse:
41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO II, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6430 2020 Die Vorlage OF 913/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP