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Kreuzung Marbachweg/Eckenheimer Landstraße - abbiegen mit Fahrrad ist gefährlich

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

26.01.2020

Antrag Ortsbeirat

Kreuzung Marbachweg/Eckenheimer Landstraße - abbiegen mit Fahrrad ist gefährlich

Details im PARLIS OF_914-10_2020
11.02.2020

Anregung Ortsbeirat

Kreuzung Marbachweg/Eckenheimer Landstraße - das Abbiegen mit dem Fahrrad ist gefährlich

Details im PARLIS OM_5713_2020
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 26.01.2020, OF 914/10

Betreff: Kreuzung Marbachweg/Eckenheimer Landstraße - abbiegen mit Fahrrad ist gefährlich
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, sichere Abbiegemöglichkeiten für radelnde Rechtsabbieger*innen an der Kreuzung Marbachweg/ Eckenheimer Landstraße an der östlichen Seite stadtauswärts zu gewährleisten. An der Ecke des Radwegs auf der östlichen Eckenheimer Landstraße, an dem sich am 03.12.2019 der tödliche Unfall ereignete, befinden sich Radabstellplätze und der Radweg führt dort auf dem Gehweg weiter. Außerdem sind direkt dort zwei Papierkörbe installiert und das Hinweisschild der Nutzung als gemeinsamer Fahrradweg/ Gehweg. (siehe Fotos).

Begründung:

Der Radweg an dieser Ecke ist fast Tag blockiert: entweder durch irgendein Fahrrad, dass am Verkehrsschild abgestellt wurde und in den Radweg hineinragt, durch Müll, der bis in den Radweg hinein abgestellt wurde und/ oder durch ein oder mehrere E-Bikes, die dort hingestellt oder gelegt wurden (siehe Fotos). Die dort befindlichen Radparkplätze sind in der Regel voll belegt, da sie wohl eine Art Park & Ride-Abstellplatz darstellen oder auch von Anwohner*innen genutzt werden. Vom Marbachweg auf der abgestrichelten Radspur auf der Fahrbahn kommend, kann man als Rad fahrender beim Abbiegen die Gefahrensituation auf diesem Teil der Eckenheimer Landstraße nicht sofort erkennen. . .
Beratung im Ortsbeirat: 10

Beratungsergebnisse:

38. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5713 2020 Die Vorlage OF 914/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme