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Vernünftige zerstören hier keinen Wohnraum - Anderen ist es verboten Leerstand und Wohnraumzweckentfremdung verhindern

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

11.10.2019

Antrag Ortsbeirat

Vernünftige zerstören hier keinen Wohnraum - Anderen ist es verboten Leerstand und Wohnraumzweckentfremdung verhindern

Details im PARLIS OF_926-2_2019
28.10.2019

Anregung Ortsbeirat

Vernünftige zerstören hier keinen Wohnraum - anderen ist es verboten Leerstand und Wohnraumzweckentfremdung verhindern

Details im PARLIS OA_488_2019
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 11.10.2019, OF 926/2

Betreff: Vernünftige zerstören hier keinen Wohnraum - Anderen ist es verboten Leerstand und Wohnraumzweckentfremdung verhindern
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. sich bei der hessischen Landesregierung für die Wiedereinführung eines Schutzgesetzes gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum zu verwenden; 2. dem erfolgreichen Beispiel Münchens folgend (raum-fuer-muenchen.de), Sorge dafür zu tragen, dass ein Online-Portal eingerichtet wird, über das (gegebenenfalls anonym) das Wohnungsamt über vermutete Zweckentfremdungen von Wohnraum informiert werden kann; 3. zu veranlassen, dass die bestehenden Möglichkeiten der Baugesetzgebung zur Verhinderung von Leerstand und Wohnraumzweckentfremdung gezogen werden. Hierzu ist a) ein Richtlinienwerk zum Umgang mit Leerstand und Wohnraumzweckentfremdung vorzustellen; b) bei der Bauaufsicht Frankfurt am Main (BaF) unter Beteiligung des Amts für Wohnungswesen eine Abteilung Wohnraumerhalt zu etablieren.

Begründung:

Aus der Perspektive der Wohlfahrtsökonomik führt ein überhitzter Wohnungsmarkt, wie er in Frankfurt am Main evident ist, in einem selbstverstärkenden Prozess zu spekulativem Leerstand, der weiterhin vermietbaren Wohnraum dem Mietmarkt entzieht. Dieses Allokationsproblem findet seine Verschärfung zudem noch im speziellen Vorgang der Wohnraumzweckentfremdung, wie es sich gerade am Beispiel Frankfurts zeigen lässt: So konnten hier während des Bestehens des hessischen Gesetzes zur Zweckentfremdung von Wohnraum zwischen 1985 und 2004 etwa 8500 Wohnungen dem Frankfurter Wohnungsmarkt zugeführt werden. Manche würden bei dieser Größenordnung von neu verfügbaren Wohnungen von einer wachsenden Stadt sprechen. Mithin ist Wohnraumzweckentfremdung kein Kavaliersdelikt.
Beratung im Ortsbeirat: 2

Beratungsergebnisse:

35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung OA 488 2019 Die Vorlage OF 926/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, 1 FDP, LINKE., BFF und Piraten gegen CDU und 1 FDP (= Ablehnung)