Schnelle Entfernung von Baustelleneinrichtungen und Verkehrszeichen nach Bauende sicherstellen
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Bisheriger Verlauf
28.08.2025
11.09.2025
Antrag Ortsbeirat
Schnelle Entfernung von Baustelleneinrichtungen und Verkehrszeichen nach Bauende sicherstellen
Details im PARLIS OF_929-3_2025Ortsbeirat Magistratsvorlage
Schnelle Entfernung von Baustelleneinrichtungen und Verkehrszeichen nach Bauende sicherstellen
Details im PARLIS OM_7472_202528.08.2025
Antrag Ortsbeirat
Schnelle Entfernung von Baustelleneinrichtungen und Verkehrszeichen nach Bauende sicherstellen
Details im PARLIS OF_929-3_202511.09.2025
Anregung Ortsbeirat
Schnelle Entfernung von Baustelleneinrichtungen und Verkehrszeichen nach Bauende sicherstellen
Details im PARLIS OM_7472_2025 Partei: FDP
S A C H S T A N D :
Antrag vom 28.08.2025, OF 929/3
Betreff: Schnelle Entfernung von Baustelleneinrichtungen und Verkehrszeichen nach Bauende sicherstellen
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, sicherzustellen, dass Baustelleneinrichtungen, Verkehrszeichen (z.B. Haltverbotsschilder) sowie Absperrmaterialien nach Beendigung von Baustellen zeitnah wieder entfernt werden. Dabei soll insbesondere erläutert werden: - ob es eine zentrale Meldestelle, wie dem Mängelmelder gibt, bei der Bürgerinnen und Bürger dauerhaft abgestellte Schilder oder Einrichtungen melden können, - welche Maßnahmen ergriffen werden, dass die Schilder und Einrichtungen zeitnah entfernt werden - wie künftig vermieden werden soll, dass Schildfüße nach Abbau der Schilder über längere Zeiträume auf Gehwegen oder Straßen liegen bleiben. Immer wieder bleiben Baustellenschilder oder -einrichtungen im Stadtgebiet über die eigentliche Bauzeit hinaus stehen, was zu unnötigen Einschränkungen im Straßenverkehr führt. So stehen z.B. in der Humboldtstraße zwischen Glauburgstraße und Keplerstraße weiterhin Halteverbotsschilder, die ursprünglich während der Baustelle im Oeder Weg benötigt wurden, um die Umleitung der M36 sicherzustellen. Auch vor der Eschenheimer Anlage 31 befindet sich seit Jahren eine Baustelleneinrichtung, ohne dass dort tatsächlich Bauarbeiten mehr stattfinden. Hinzu kommt, dass nach dem Abbau von Schildern regelmäßig die schweren Schildfüße im öffentlichen Raum zurückbleiben. Dies stellt nicht nur eine optische Beeinträchtigung, sondern auch eine Gefahr für Fußgänger und Radfahrer dar. Eine klare Regelung sowie eine praktikable Meldemöglichkeit für Bürgerinnen und Bürger sind dringend notwendig.Beratung im Ortsbeirat: 3
Beratungsergebnisse:
41. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2025, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7472 2025 Die Vorlage OF 929/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme