Antrag vom 16.10.2022, OF 93/13 Betreff: Parken in der Straße Alt-Erlenbach Der Ortsbeirat 13 möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das zuständige Amt anzuweisen, dass das Parken mit zwei Reifen, in der Straße "Alt-Erlenbach" auf der Seite mit den ungeraden Hausnummern in Fahrtrichtung erlaubt wird. Dazu soll das Schild Nr. 315 mit entsprechenden Markierungen auf dem Gehweg aufgestellt werden. Die Fläche soll beginnen vor Hausnummer 75 und bis zum Kreuzungsbereich "Neue Fahrt" gelten und dort mit dem entsprechenden Schild Nr. 315 beendet werden. Gleichwohl soll auch auf der gegenüberliegenden Straßenseite (gerade Hausnummern), dort wo es möglich ist das Parken mit 2 Reifen auf dem Gehweg erlaubt werden.
Begründung:
Der Parkdruck auch bei uns in Nieder-Erlenbach wird immer höher. Mittlerweile gibt es Privatpersonen, die sich ans Ordnungsamt hinsichtlich der Parksituation wenden. Um für alle Beteiligten Klarheit zu schaffen, jedoch nicht alle Parkplätze zu streichen, was ein Dilemma für unsere Gewerbetreibenden wäre, würde ein Schild und ausgewiesene Parkplätze in diesem Bereich für Klarheit sorgen.Beratung im Ortsbeirat: 13
Beratungsergebnisse:
15. Sitzung des OBR 13 am 01.11.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2984 2022 Die Vorlage OF 93/13 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im letzten Satz des Tenors am Ende des ersten Halbsatzes die Wörter "geprüft werden" eingefügt werden, zu Beginn des zweiten Halbsatzes das Wort "ob" sowie am Ende des zweiten Halbsatzes das Wort "kann" eingefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme