Anlieferung Penny Markt
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Bisheriger Verlauf
21.02.2017
24.10.2017
24.10.2017
Partei(en): SPD
S A C H S T A N D :
Antrag vom 21.02.2017, OF 93/4
Betreff: Anlieferung Penny Markt
Der Magistrat wird gebeten, die Anlieferung des Penny Marktes gegenüber der Ringelstraße 50 besser zu regeln. Dazu soll eine Anlieferungszone zwischen den zwei Laternen eingerichtet werden(siehe Bild). Diese Zone wird mit eingeschränktem Halteverbotsschild (Zeichen 286 StVO) gekennzeichnet, dass von 4 bis 11 Uhr gelten soll. Begründung:
Der Bereich vor dem Lieferanteneingang ist auf dem Boden mit der Aufschrift "Ladezone" versehen. Nach der Beschilderung darf dort aber geparkt werden. Um den Bereich nun aber gegen Autos zu schützen, werden dort Rollwagen auf den Gehweg gelegt. Insgesamt ergibt sich ein sehr unschönes Bild und es werden vier öffentliche Parkplätze durchgehend blockiert, die eigentlich nur kurzzeitig notwendig wären für den Markt. Quelle: Google
Beratung im Ortsbeirat: 4
Beratungsergebnisse:
10. Sitzung des OBR 4 am 07.03.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 93/4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 4 am 18.04.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 93/4 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 4 am 15.08.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 93/4 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 4 am 24.10.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2249 2017 Die Vorlage OF 93/4 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Satz im Tenor wie folgt lautet: "Dazu soll auf dem Bürgersteig eine Anlieferungszone zwischen den zwei Laternen eingerichtet werden (siehe Bild)." Abstimmung: Einstimmige Annahme