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Aufhebung des eingeschränkten Halteverbotes in der Adolf-Miersch-Straße hier: zwischen Haltestelle „Gerauer Straße“ und der Capoeira Schule

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 19.07.2018, OF 930/5 Betreff: Aufhebung des eingeschränkten Halteverbotes in der Adolf-Miersch-Straße hier: zwischen Haltestelle "Gerauer Straße" und der Capoeira Schule Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, das eingeschränkte Halteverbot in der Adolf-Miersch-Straße zwischen Haltestelle "Gerauer Straße" und der Capoeira Schule aufzuheben.

Begründung:

In der Adolf-Miersch-Straße, gegenüber der Haltestelle "Gerauer Straße" und vor dem ehemaligen Drogeriemarkt Schlecker befindet sich ein eingeschränktes Halteverbot für u.a. PKWs. Der Grund hierfür war früher die Belieferung der dort befindlichen Kleinmärkte (u. a. DM). Diese sind dort seit einigen Jahren nicht mehr vorhanden und der freie Platz wird seit einer langen Zeit nicht mehr für Belieferungen genutzt. Da das eingeschränkte Halteverbot für die Stelle vor dem ehemaligen Schlecker (jetzt Caporeira Schule) aus den o.g. Gründen nicht mehr benötigt wird und Bürgerinnen und Bürger sich dort weitere Parkmöglichkeiten wünschen, hält der Ortsbeirat die Aufhebung des eingeschränkten Halteverbotes für sinnvoll.Beratung im Ortsbeirat: 5

Beratungsergebnisse:

24. Sitzung des OBR 5 am 10.08.2018, TO I, TOP 44 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3486 2018 Die Vorlage OF 930/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme