Geförderter Wohnungsbau auf dem Areal des Busdepots Höchst?
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Partei(en):SPD
S A C H S T A N D :
Antrag vom 27.01.2014, OF 930/6 Betreff: Geförderter Wohnungsbau auf dem Areal des Busdepots Höchst? Vorgang: OA 331/13 OBR 6; ST 48/14 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu berichten, wie er mit der OA 331 des Ortsbeirats vom 19.2.2013 weiter verfährt, und zwar 1. ob er beabsichtigt auf dem Gelände des Busdepots in Höchst in der Billtalstraße tatsächlich Wohnungsbau durchzuführen. 2. Wenn ja, welche Art von Wohnungsbau und wann? 3. Wohin das Busdepot verlagert werden soll? 4. Falls er die Anregung des Ortsbeirats nicht aufgreigfen will, aus welchen Gründe?
Begründung:
In der o.g. OA hatte der Ortsbeirat angeregt zu prüfen, ob angesichts der aktuellen Knappheit an Wohnraum in Frankfurt, insbesondere an bezahlbarem Wohnraum für alle, das Gelände des Busdepots in der Billtalstraße nicht für geförderten Wohnungsbau genutzt werden kann, zumal dies auch positive Impulse für die städtebauliche Entwicklung dieses Bereichs von Höchst geben würde. Hinsichtlich der Verlagerung des Busdepot könnte z.B. das Gewerbegebiet im westlichen Griesheim (Fritz-Klatte-Straße) in Frage kommen. Das Busdepot wäre immer noch im Frankfurter Westen untergebracht und sehr gut über die Straße angebunden. Gleichzeitig wäre es nicht in einem Wohngebiet gelegen. Im genannten Bereich in Griesheim (Gewerbegebiet) sind zudem zurzeit geeignete Flächen frei. Nach dem Beschluss im Ortsbeirat war im Planungsausschuss die Anregung immer wieder bis zum 30.9.2013 ohne Beschluss vertagt worden, um dann im sog. vereinfachten Verfahren erledigt zu werden. Jetzt war kürzlich in der Zeitung zu lesen, dass der Magistrat tatsächlich beabsichtigt, auf dem genannten Areal Wohnbebauung durchzuführen.dazugehörende Vorlage: Anregung vom 19.02.2013, OA 331 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST 48 Beratung im Ortsbeirat: 6
Beratungsergebnisse:
28. Sitzung des OBR 6 am 18.02.2014, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 950 2014 Die Vorlage OF 930/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme