Antrag vom 18.11.2024, OF 934/10 Betreff: Ehemaliges Postbankgebäude im Marbachweg Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen, zum Beispiel dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen, um Prüfung und umfassende Berichterstattung bezüglich der folgenden Fragen gebeten: Steht das ehemalige Postbankgebäude am Marbachweg unter Denkmalschutz, gibt es sonstige (Architekten-)Rechte, die auf dem Gebäude lasten, bestehen Einschränkungen bezüglich der Nutzung oder bezüglich der Aus- und Umbaumöglichkeiten, konnten eventuelle frühere Einschränkungen behoben werden können und, wenn ja, wie, falls solche Einschränkungen bestanden: a) warum wurde das Gebäude trotzdem gekauft, b) warum wurden diese Einschränkungen nicht vorher behoben wurden, welche Umbauten können wann und wie erfolgen können, welche Umbauten können nicht erfolgen, ab wann kann dort der Schulsport auf welchen gedeckten und ungedeckten Sportflächen störungsfrei für Schulen und Vereine geregelt werden soll, wann ist mit der Einweihung des Schulstandortes zu rechnen, wie fällt die Kostenkalkulation zu den vorgenannten Fragen aus und wie wird diese geregelt?Beratung im Ortsbeirat: 10
Beratungsergebnisse:
34. Sitzung des OBR 10 am 03.12.2024, TO II, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1069 2024 Die Vorlage OF 934/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme