Kinderhaus Vogtstraße 41 - Ortsbegehung

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 13.05.2024, OF 938/2 Betreff: Kinderhaus Vogtstraße 41 - Ortsbegehung Vorgang: OM 4716/23 OBR 2; ST 648/24 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, eine Ortsbegehung mit den beteiligten Ämtern und dem Ortsbeirat durchzuführen, da die ST 648 in einigen Punkten unklare Löungsvorschläge hat.

Begründung:

Der Zebrastreifen Vogtstr./Eckenheimer ist, so wie er heute angeordnet ist, verkehrswidrig. Autofahrer, die von der Vogtstr. auf die Eckenheimer abbiegen wollen, müssen zwangsläufig auf dem Zebrastreifen halten, um die Eckenheimer einsehen zu können. Autofahrern ist es aber verboten auf Zebrastreifen anzuhalten. Daher muss der Zebrastreifen in die Vogtstr. hinein versetzt werden. Vogtstraße Luftbild (Quelle: Geoportal Frankfurt)dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.11.2023, OM 4716 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 648 Beratung im Ortsbeirat: 2

Beratungsergebnisse:

31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 43 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5494 2024 Die Vorlage OF 938/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung das Wort "Eckenheimer" durch den Wortlaut "Eschersheimer Landstraße" ersetzt wird. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 GRÜNE