Antrag vom 03.03.2012, OF 94/11 Betreff: Fahrradstreifen in Alt-Fechenheim Der Ortsbeirat möge beschließen, bezugnehmend auf die OM249, die ST1353 vom 09.12.2011 und die Tatsache, dass es sich bei der Straße Alt Fechenheim nicht um eine Tempo 30 Zone handelt, wird der Magistrat beauftragt, im Zuge der Markierung eines Fahrradstreifens auf der Dieburger und der Starkenburger Straße, auch auf der Straße Alt Fechenheim einen Fahrradstreifen auf der Fahrbahn zu markieren.
Begründung:
Im Zuge der Erneuerung der Dieburger Straße wird in nördlicher Fahrtrichtung auf der Fahrbahn ein Radweg durch Markierung ausgewiesen. Damit dieses in Fechenheim neue Konzept nicht nur patchwork-artig umgesetzt wird, sollen die in Fahrtrichtung folgenden Straßen (Starkenburger Straße, Alt-Fechenheim) ebenfalls mit einem in gleicher Weise markierten Radweg ausgewiesen werden.Beratung im Ortsbeirat: 11
Beratungsergebnisse:
9. Sitzung des OBR 11 am 19.03.2012, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 985 2012 Die Vorlage OF 94/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme