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Städtische Grundstücke mit Eignung für Bolzplatznutzung

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

16.04.2012

Antrag Ortsbeirat

Städtische Grundstücke mit Eignung für Bolzplatznutzung

Details im PARLIS OF_94-15_2012
20.04.2012

Anregung Ortsbeirat

Grundstücke mit Eignung für Bolzplatznutzung

Details im PARLIS OM_1105_2012
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 16.04.2012, OF 94/15

Betreff: Städtische Grundstücke mit Eignung für Bolzplatznutzung
Im Rahmen der Planung der neuen Kita Gladiolenstraße wurde berichtet, dass bis zu acht städtische Flächen in Nieder-Eschbach auf ihre Eignung als Kita-Standort geprüft wurden. Der am vorgesehenen Kita-Standort zur Zeit vorhandene Bolzplatz wird zumindest erheblich reduziert bez., wenn dem Wunsch des OBR zur Verlegung der Zufahrt entsprochen wird, gesamt wegfallen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu Prüfen und zu Berichten -Welche Flächen als Kita-Standort geprüft und aus welchen Grüden sie nicht berücksichtigt wurden. -Welche dieser Flächen als Standort für einen Bolzplatz geeignet sind.
Beratung im Ortsbeirat: 15

Beratungsergebnisse:

10. Sitzung des OBR 15 am 20.04.2012, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1105 2012 Die Vorlage OF 94/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff und im Antragstext das Wort "städtische" gestrichen wird, und der letzte Satz folgende Fassung erhält: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche dieser Flächen als Standorte für einen Bolzplatz geeignet ist." Abstimmung: Einstimmige Annahme