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Aufklärungskampagne/-aktion in Spielstraßen

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

14.02.2013

Anregung Ortsbeirat

Aufklärungskampagne/-aktion und Kontrolle des verkehrsberuhigten Bereichs rund um den Martin-Luther-Platz

Details im PARLIS OM_1929_2013
03.05.2013

Stellungnahme des Magistrats

Aufklärungskampagne/-aktion und Kontrolle des verkehrsberuhigten Bereichs rund um den Martin-Luther-Platz

Details im PARLIS ST_617_2013
03.02.2016

Antrag Ortsbeirat

Aufklärungskampagne/-aktion in Spielstraßen

Details im PARLIS OF_940-3_2016
18.02.2016

Anregung Ortsbeirat

Aufklärungskampagne/-aktion in Spielstraßen

Details im PARLIS OM_5076_2016
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 03.02.2016, OF 940/3

Betreff: Aufklärungskampagne/-aktion in Spielstraßen
Vorgang: OM 1929/13 OBR 3; ST 617/13 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten - wie bereits 2013 beschlossen - eine alle Verkehrsteilnehmer umfassende Aufklärungskampagne/-aktion in einer oder mehrerer Spielstraßen im Nordend zu initiieren.

Begründung:

Der Ortsbeirat 3 hat mit dem Martin-Luther-Platz, dem Friedberger Platz, der Rotlintstraße und der Nordendstraße/Schwarzburgstraße vier "Verkehrsberuhigte Bereiche" (Spielstraßen), wo immer wieder deutlich wird, dass die Mehrheit der Verkehrsteilnehmer nicht weiß, welche Regeln hier gelten bezüglich Geschwindigkeit, Querungsmöglichkeiten für Fußgänger, Vorfahrtsregelung, etc. Da die Bereiche jedoch auch als solche genutzt werden sollten, bitten wir den Magistrat eine Aktion/Kampagne zum Frühjahr/Sommer mit der Verkehrspolizei zu initiieren. Der Ortsbeirat steht hier gerne für Rückfragen oder eine Unterstützung zur Verfügung. Der Auftrag hierzu sollte jedoch vom Magistrat kommen.

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.02.2013, OM 1929
Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2013, ST 617
Beratung im Ortsbeirat: 3

Beratungsergebnisse:

49. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2016, TO II, TOP 3 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5076 2016 Die Vorlage OF 940/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme