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Nachfrage zur ST 1717/25: Reduzierung der Leuchtwerte im Adolph-von-Holzhausen-Park und Günthersburgpark

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

24.04.2025

Anregung Ortsbeirat

Reduzierung der Leuchtwerte im AdolphvonHolzhausenPark und Günthersburgpark gemäß §§ 4 und 35 Hessisches Gesetz zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft (HeNatG)

Details im PARLIS OM_6820_2025
06.10.2025

Stellungnahme des Magistrats

Reduzierung der Leuchtwerte im AdolphvonHolzhausenPark und Günthersburgpark gemäß §§ 4 und 35 Hessisches Gesetz zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft (HeNatG)

Details im PARLIS ST_1717_2025
16.10.2025

Antrag Ortsbeirat

Nachfrage zur ST 1717/25: Reduzierung der Leuchtwerte im Adolph-von-Holzhausen-Park und Günthersburgpark

Details im PARLIS OF_943-3_2025
Partei: GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 16.10.2025, OF 943/3

Betreff: Nachfrage zur ST 1717/25: Reduzierung der Leuchtwerte im Adolph-von-Holzhausen-Park und Günthersburgpark
Vorgang: OM 6820/25 OBR 3; ST 1717/25 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordneten werden gebeten den Magistrat zu befragen, ob aus seiner Sicht ein Prüf-Antrag mit konkreten Vorschlägen für die Reduzierung der Leuchtwerte im Adolph-von-Holzhausen-Park und Günthersburgpark mit einer derart allgemein gehaltenen Stellungnahme hinreichend beantwortet sein soll.

Begründung:

In der Stellungnahme ist leider keine Bemühung zu erkennen, auf inhaltliche Punkte einzugehen. Vielmehr sieht sich der Ortsbeirat mit Standardantworten konfrontiert, ohne dass auf die konkreten Situationen und entsprechende Maßnahmen eingegangen wird. Im vorliegenden Fall hatten außerdem Frankfurter Neue Presse und Frankfurter Rundschau groß berichtet, nachdem ein Experte im Ortsbeirat ausführlich auf die Problematik der Lichtverschmutzung an besagten Stellen eingegangen war. Allein das lässt auf eine allgemeine Interessenlage schließen. Der Ortsbeirat wünscht sich mehr Sorgfalt bei der Beantwortung dieses Antrags.

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6820
Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2025, ST 1717
Beratung im Ortsbeirat: 3