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Keine Änderung der Linienführung der Straßenbahnlinie 14 - Sachsenhausen darf nicht abgehängt werden

Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en): LINKE.

S A C H S T A N D :

Antrag vom 10.08.2018, OF 950/5 Betreff: Keine Änderung der Linienführung der Straßenbahnlinie 14 - Sachsenhausen darf nicht abgehängt werden Der OBR 5 fordert den Magistrat auf, entgegen den Absichten von Verkehrsdezernent Klaus Oesterling, keine Änderung der Linienführung der Straßenbahn Linie 14 ab Dezember 2018 zuzulassen. Die Linie 14 ist gerade auch für Sachsenhausen ein wichtiges Element der öffentlichen Mobilität und muss in dieser Form erhalten bleiben.

Begründung:

Die Linie 14 verbindet den größten Teil von Sachsenhausen Süd (Louisa) durch Sachsenhausen Nord (Frankensteiner Platz) bis nach Bornheim. An ihrem Weg liegen die beiden Krankenhäuser "Zum heiligen Geist", sowie das Krankenhaus "Rotes Kreuz", die vor allem Anlaufstelle für ältere Sachsenhäuser Patienten sind, ebenso eine Seniorenwohnanlage am Riedhof mit 245 Wohneinheiten und eine Seniorenwohnanlage im Mittleren Hasenpfad. Von dieser Maßnahme wären weiterhin auch sehr große Siedlungen wie die Fritz-Kissel-, und Heimatsiedlung betroffen. Es gäbe keinen direkten Weg mehr von Louisa aus durch die Mörfelder Landstrasse zum Südbahnhof. Klaus Österling begründet die Maßnahme damit, dass die Linie 14 die niedrigsten Fahrgastzahlen im ganzen Stadtgebiet ausweise. Auch wenn das von Seiten der Antragsteller bezweifelt wird, ist nicht einzusehen, dass nur des Profites wegen einem so großen Stadtteil wie Sachsenhausen, in dem die meisten älteren Menschen Frankfurts wohnen, die Mobilität genommen wird.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.06.2018, M 105 Beratung im Ortsbeirat: 5

Beratungsergebnisse:

24. Sitzung des OBR 5 am 10.08.2018, TO I, TOP 66 Beschluss: Anregung OA 284 2018 1. a) Die Vorlage M 105 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 950/5 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme