Erneuerung der Schutzmaßnahmen gegen unbefugtes Parken an der Sportanlage Bertramswiese
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Bisheriger Verlauf
01.03.2025
20.03.2025
Antrag Ortsbeirat
Erneuerung der Schutzmaßnahmen gegen unbefugtes Parken an der Sportanlage Bertramswiese
Details im PARLIS OF_951-9_2025Ortsbeirat Magistratsvorlage
Erneuerung der Schutzmaßnahmen gegen unbefugtes Parken an der Sportanlage Bertramswiese
Details im PARLIS OM_6674_202501.03.2025
Antrag Ortsbeirat
Erneuerung der Schutzmaßnahmen gegen unbefugtes Parken an der Sportanlage Bertramswiese
Details im PARLIS OF_951-9_202520.03.2025
Anregung Ortsbeirat
Erneuerung der Schutzmaßnahmen gegen unbefugtes Parken an der Sportanlage Bertramswiese
Details im PARLIS OM_6674_2025 Partei(en): GRÜNE
S A C H S T A N D :
Antrag vom 01.03.2025, OF 951/9
der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Sportanlage Bertramswiese, an der Straße Bertramswiese, die vorhandenen Schutzmaßnahmen gegen unbefugtes Parken auf den Grünflächen zu erneuern und zu verstärken. Im Einzelnen sollen: - Die fehlenden Holzpflöcke entlang der Straße zur Sportanlage erneuert und gegebenenfalls durch zusätzliche Pfosten ergänzt werden - Die bestehenden Holzpflöcke gefestigt und ggf. erneuert werden - Das durch Befahren verdichtete Erdreich an den betroffenen Stellen aufgelockert werden, um wieder ein gesundes Pflanzenwachstum zu ermöglichen - Eine angemessene Begrünung der sanierten Flächen vorgenommen werden Die Flächen auf der Seite des hessischen Rundfunks liegen im Ortsbezirk 3 und sind daher nicht Teil dieses Antrags. Um einen weiteren Antrag zu vermeiden und da hier, soweit der OBR informiert ist, eine Vereinbarung mit dem hr vorliegt, diese Flächen zu pflegen, wäre der OBR dankbar, wenn parallel eine entsprechende Absprache mit dem HR erfolgen würde. Die hier einst angebrachten Elemente, die das Falschparken verhindern sollen, sind stark beschädigt und fehlen an vielen Stellen.
Betreff: Erneuerung der Schutzmaßnahmen gegen unbefugtes Parken an der Sportanlage Bertramswiese
Der Ortsbeirat möge beschließen,der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Sportanlage Bertramswiese, an der Straße Bertramswiese, die vorhandenen Schutzmaßnahmen gegen unbefugtes Parken auf den Grünflächen zu erneuern und zu verstärken. Im Einzelnen sollen: - Die fehlenden Holzpflöcke entlang der Straße zur Sportanlage erneuert und gegebenenfalls durch zusätzliche Pfosten ergänzt werden - Die bestehenden Holzpflöcke gefestigt und ggf. erneuert werden - Das durch Befahren verdichtete Erdreich an den betroffenen Stellen aufgelockert werden, um wieder ein gesundes Pflanzenwachstum zu ermöglichen - Eine angemessene Begrünung der sanierten Flächen vorgenommen werden Die Flächen auf der Seite des hessischen Rundfunks liegen im Ortsbezirk 3 und sind daher nicht Teil dieses Antrags. Um einen weiteren Antrag zu vermeiden und da hier, soweit der OBR informiert ist, eine Vereinbarung mit dem hr vorliegt, diese Flächen zu pflegen, wäre der OBR dankbar, wenn parallel eine entsprechende Absprache mit dem HR erfolgen würde. Die hier einst angebrachten Elemente, die das Falschparken verhindern sollen, sind stark beschädigt und fehlen an vielen Stellen.
Begründung:
Mit der baldigen Fertigstellung der neuen Sportanlage Bertramswiese wird die Nutzungsfrequenz des Geländes voraussichtlich deutlich zunehmen. Immer wieder ist zu beobachten, dass Fahrzeuge teilweise auf den Grünflächen neben der Straße parken, was zu einer Verdichtung des Bodens und Schäden an der Vegetation führt. Die vorhandenen Holzpflöcke sind teilweise beschädigt oder fehlen ganz, sodass sie ihre Schutzfunktion nicht mehr erfüllen können. Eine rechtzeitige Erneuerung der Schutzmaßnahmen vor der vollständigen Inbetriebnahme der Sportanlage ist daher geboten, um die Grünflächen im Ortsbezirk 9 zu schützen und einen geordneten Betrieb der Sportanlage zu gewährleisten. Gleichzeitig sollten die bereits geschädigten Bodenflächen saniert werden, um wieder eine intakte Grünfläche herzustellen. Eine "vermehrte Kontrolle" durch die Stadtpolizei würde der Ortsbeirat nicht für eine angemessene Antwort auf seine Bitte halten, da die Einsatzzeiten der Verkehrspolizei nur Werktags stattfinden, während das Falschparken vor allem an den Wochenenden stattfindet. Beispielbilder: Privat
Beratung im Ortsbeirat: 9
Beratungsergebnisse:
37. Sitzung des OBR 9 am 20.03.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6674 2025 Die Vorlage OF 951/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung fraktionslos