Nachfrage zu Straßenkünstlern
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Partei: CDU
S A C H S T A N D :
Antrag vom 25.09.2025, OF 952/3
Betreff: Nachfrage zu Straßenkünstlern
Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Sicherheit von Verkehrsteilnehmern an Kreuzungen von verkehrsreichen Ausfallstraßen (z.B. Adickesallee / Eschersheimer Landstr.) in Frankfurt sichergestellt werden kann, auf deren Verkehrsflächen Straßenkünstler ihre Kunststücke vollführen und dann oftmals zwischen den Autos im bereits anfahrenden Verkehr Autofahrer um Geld bitten. Begründung:
In der Stadt Frankfurt dürfen Straßenkünstler ihre Darbietungen an Werktagen von 7:00 - 20:00 Uhr, im Sommer von 7:00 - 21:00 Uhr vollführen. Für die Darbietungen wird keine Genehmigung benötigt, solange keine elektrischen Verstärker benutzt werden, die beanspruchte Nutzfläche max. 4 qm. beträgt und der Standort nach einer Stunde gewechselt wird. Eine explizite Nutzung von Straßenkreuzungen für künstlerische Darbietungen ist nicht geregelt. Vorschriften zur Verkehrssicherheit zum Schutz der Vorführenden selbst, aber auch anderer Verkehrsteilnehmer auf der Straßenkreuzung liegen für diese Art der Nutzung nicht vor. Die Vorführenden bewegen sich oftmals im anfahrenden Verkehr zwischen den Autos, wenn sie nach ihrer Darbietung um Geld bitten. Wie wird ein Wechsel des Standortes eines Künstlers nach einer Stunde überprüft? Ist ein Gewerbeschein auch in Frankfurt, wie in anderen Städten nötig, je nachdem, wie regelmäßig und in welchem Umfang Vorführungen stattfinden?
Beratung im Ortsbeirat: 3