Backhaus in der Kaufunger Straße 4
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Bisheriger Verlauf
11.10.2019
11.11.2019
11.11.2019
11.11.2019
Partei(en): GRÜNE
S A C H S T A N D :
Antrag vom 11.11.2019, OF 957/2
Betreff: Backhaus in der Kaufunger Straße 4
Der Ortsbeirat möchte beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen umfassen zu beantworten: 1. Gab es einen Eigentümerwechsel am Backhaus (Kaufugner Straße 4) oder an der Projektgesellschaft Friesengasse 13 Loft GmbH? 2. Wann hat der Verkauf stattgefunden? 3. Sofern ein Eigentümerwechsel am Gebäude gab: 3.1 Wann hat die Stadt die Ausübung des Vorkaufsrechts in die Wege geleitet? 3.2 Gibt es bereits eine neue Abwendungserklärung für das Backhaus? 4. Sofern ein Eigentümerwechsel an der Projektgesellschaft gab: 4.1 Gilt die alte Abwendungserklärung weiterhin? 4.2 Was ist konkret Inhalt der (alten sowie der neuen) Abwendungserklärung? 5. Wer ist derzeit Gesprächspartner der Stadt bei den Bauberatungen für das Gebäude? 6. Seit wann werden diese Gespräche geführt? 7. Welche Richtung verfolgt der Magistrat in den Gesprächen? 8. Gab es einen Bauantrag und/oder eine Bauvoranfrage seitens des neuen Eigentümers? 9. Wann wurde(n) diese gestellt? 10. Wann wurde das Grundstück Friesengasse 13 in die Projektgesellschaften Friesengasse 13 Home GmbH und Friesengasse 13 Loft GmbH aufgeteilt? 11. War das nach Erhaltungssatzungen E48 und E47 zulässig? 12. Warum wurden zuständigen Gremien (OBR, Römerfraktionen, Ausschussmitglieder, Magistratsmitglieder) bisher noch nicht umfassend über die Vorgänge informiert, was auch selbst maßgeblich zu den vielen widersprüchlichen Aussagen und Gerüchten geführt hat? 13. Wie soll diese Informationspolitik zukünftig verbessert werden? Begründung:
Zu 1. und 2.: Im Zuge der Besetzung des Backhauses kamen von verschiedener Seite, u.a. Anwohner*innen Hinweise auf einen möglichen Eigentümer*innenwechsel. Dies wirft zum einen Fragen auf, gerade da besagt Liegenschaft eine bewegte Geschichte, was die Vorhaben und der Vorgehen vergangenen (potentieller) Eigentümer*innen anbelangt. Zudem ergeben sich dadurch möglicherweise neue Notwendigkeiten aber auch Möglichkeiten für die Stadt. Zu diesem Zwecke besteht allerdings auch umfassender Informationsbedarf. Zu 3. und 4.: Je nachdem, was genau verkauft wurde (Grundstück+Gebäude oder die Projektgesellschaft), ergeben sich andere Möglichkeitsräume für die Stadt. Hierbei ist auch der OBR einzubeziehen, wofür die entsprechenden Informationen notwendig sind. Zu 5. - 9.: Planungsdezernent Mike Josef lies sich in der Frankfurter Rundschau kurz nach der Besetzung des Backhauses mit folgendem Satz zitieren: "Auf der Ebene des Planungs- und Wohnungsdezernates werden keine Gespräche über das Tibethaus geführt." Im Planungsausschuss sagte Josef am 28.10., es gäbe solche Beratungen. Beide Aussagen widersprechen einander, wodurch Informationsbedarf bezüglich der Tatsachen selbst aber auch bezüglich des Kenntnissstandes des Dezernenten bei seiner Aussage gegenüber der Presse besteht. Zu 10. und 11.: Informationsbedarf Zu 12. und 13.: Dass der OBR eine Sondersitzung allein schon zur Klärung der Sachlage einberufen muss, anstatt Informationen von den zuständigen Stellen der Stadt proaktiv oder auf aktive Nachfrage zu erhalten, ist allein schon eine Auszeichnung, auf die die zustädnigen Dezernate nicht mit Stolz blicken sollten. Eine solche Sondersitzung hätte dem Zweck einer politischen Willensbildung in der Sache zu dienen. Stattdessen sind alle beteiligten des OBR genötigt, aufgrund möglichen Zeitdruckes (z.B Fristeinhaltung gemäß Erhaltungssatzung), bei ihren politischen Forderungen Vermutungen über die Faktenlage anzustellen, anstatt diese auf eine solide Faktenbasis stellen zu können, und damit gewissermaßen im Nebel zustochen. Notgedrungen geschieht dies nun so. Ein gutes Bild gibt so jedoch niemand ab. Als politische Akteuer sollten jedoch OBR, Stadtverordnetenversammlung und Magistrat das Interesse verfolgen, Politik auf Basis einer gesicherten Faktenlage zu machen. Dafür müssen die zuständigen Dezernate jedoch ihrer Aufgabe nachkommen die beteiligen Gremien über die Tatsachen frühzeitig zu informieren.Hauptvorlage: Antrag vom 11.10.2019, OF 920/2
Beratung im Ortsbeirat: 2
Beratungsergebnisse:
36. Sitzung des OBR 2 am 11.11.2019, TO I, TOP 3 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1475 2019 1. Die Vorlage OF 920/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 957/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 957/2 wird mit den Maßgaben beschlossen, dass im Antragstenor die Ziffern 1. bis 4.1, 5., 8. und 9.ersatzlos gestrichen werden und der Antragstenor um eine neue Ziffer "8. Inwieweit wurde durch eine 100-prozentige Übernahme der GmbH-Anteile ein Vorkaufsrecht der Stadt Frankfurt ausgelöst?" ergänzt wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung FDP