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70 Jahre Grundgesetz Art. 15, das Backhaus und die unsichtbare Hand Jupiters

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 11.11.2019, OF 959/2

Betreff: 70 Jahre Grundgesetz Art. 15, das Backhaus und die unsichtbare Hand Jupiters
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Ortsbeirat 2 werden gem. § 3 Abs. 12 Satz 1 GOOBR aus der Haushaltsstelle "Gutachten" der Stadtverordnetenversammlung Mittel in Höhe von € 20.000,00 zwecks Einholung eines Rechtsgutachtens übertragen. Zweck dieses Gutachten ist es, das Potenzial der Vergesellschaftung von Immobilien nach Art. 15 GG am Beispiel des Backhauses (Kaufunger Straße 4) unter besonderer Berücksichtigung der Möglichkeiten der Kommune (kommunales Satzungsrecht, Bürgerbegehren etc.) darzustellen. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen.

Begründung:

Der Kern der Verfassung wird gebildet aus den ersten 19 Artikeln - den Grundrechten. Umso mehr erstaunt, dass das durch Art. 15 GG gebildete Rechtsinstitut noch nie Anwendung gefunden hat. Die Grundrechte sind allerdings nicht verhandelbar und bedürfen der Erfüllung. Der "unsichtbaren Hand" des Marktes sind jedoch diese Grundrechte fremd. Wäre dem anders, gäbe es keine Gentrifizierungsprobleme im Ortsbezirk.
Beratung im Ortsbeirat: 2

Beratungsergebnisse:

36. Sitzung des OBR 2 am 11.11.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 959/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und Piraten gegen GRÜNE und 1 LINKE. (= Annahme); 1 LINKE. (= Enthaltung)