Kennzeichnung eines verkehrsberuhigten Bereichs im Biedenkopfer Weg
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Partei(en):GRÜNE•die_farbechten-LINKE.
S A C H S T A N D :
Antrag vom 28.12.2021, OF 96/7 Betreff: Kennzeichnung eines verkehrsberuhigten Bereichs im Biedenkopfer Weg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, folgende Maßnahme umzusetzen: Der Biedenkopfer Weg wird als verkehrsberuhigter Bereich mittels der Verkehrszeichen 325.1 und 325.2. ausgewiesen. Insbesondere in der Anfangsphase sollte die Verkehrsdisziplin mit (stationären) Geschwindigkeitskontrollen überwacht werden.
Begründung:
Der Biedenkopfer Weg führt an einer Grundschule, einer Kindertagesstätte und einer Werkstatt für Mitmenschen mit Behinderung vorbei. Hierbei handelt es sich um besonders schutzbedürftiger Personen, insbesondere im Straßenverkehr. Gleichzeitig ist der Biedenkopfer Weg bereits bauseitig als verkehrsberuhigte Zone ausgelegt, besitzt also keine speziellen Schutzräume für schwächere Verkehrsteilnehmer*innen. Gleichwohl ist der Biedenkopfer Weg nicht als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen, womit hier die Geschwindigkeitsbegrenzung der 30 Km/h - Zone wirksam wirkt. Diese Höchstgeschwindigkeit ist aber aufgrund der Bauform des Biedenkopfer Wegs viel zu hoch und stellt eine Gefährdung der schwächeren Verkehrsteilnehmer*innen, insbesondere der Schulkinder, dar, zumal die bauliche Ausgestaltung suggeriert, dass sich die Fußgänger*innen in einem verkehrsberuhigten Bereich befinden. Die Sicherheit von Kindern hat ganz klar Vorrang. Außerdem bedeutet eine Neuordnung des Parkraums nicht zwangsläufig, dass es zu einem Wegfall von Stellplätzen führt, im Gegenteil können durch diese Maßnahmen auch Stellplätze hinzugewonnen werden. Dies wäre nicht nur ein Gewinn für die Schulkinder und deren Eltern, sondern auch für die Anwohnerinnen und Anwohner.Beratung im Ortsbeirat: 7
Beratungsergebnisse:
7. Sitzung des OBR 7 am 18.01.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 96/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 7 am 22.03.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1867 2022 Die Vorlage OF 96/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD, FDP und BFF (= Ablehnung)