Lärmberechnungen gemäß „RLS-90“ zu Verkehrslärm in Unterliederbach konkretisieren
Bisheriger Verlauf
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Tempo 100 auf den Autobahnen im Ortsbezirk 6 der Stadt Frankfurt am Main
Details im PARLIS OM_4450_2015Stellungnahme des Magistrats
Tempo 100 auf den Autobahnen im Ortsbezirk 6 der Stadt Frankfurt am Main
Details im PARLIS ST_931_2018Antrag Ortsbeirat
Lärmberechnungen gemäß „RLS-90“ zu Verkehrslärm in Unterliederbach konkretisieren
Details im PARLIS OF_966-6_2019Ortsbeirat Magistratsvorlage
Lärmberechnungen gemäß „RLS-90“ zu Verkehrslärm in Unterliederbach konkretisieren
Details im PARLIS OM_4479_2019Anregung Ortsbeirat
Tempo 100 auf den Autobahnen im Ortsbezirk 6 der Stadt Frankfurt am Main
Details im PARLIS OM_4450_2015Stellungnahme des Magistrats
Tempo 100 auf den Autobahnen im Ortsbezirk 6 der Stadt Frankfurt am Main
Details im PARLIS ST_931_2018Antrag Ortsbeirat
Lärmberechnungen gemäß „RLS-90“ zu Verkehrslärm in Unterliederbach konkretisieren
Details im PARLIS OF_966-6_2019Anregung Ortsbeirat
Lärmberechnungen gemäß „RLS-90“ zu Verkehrslärm in Unterliederbach konkretisieren
Details im PARLIS OM_4479_2019S A C H S T A N D :
Betreff: Lärmberechnungen gemäß "RLS-90" zu Verkehrslärm in Unterliederbach konkretisieren Vorgang: OM 4450/15 OBR 6; ST 931/18 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, Hessen Mobil aufzufordern, die angeforderten Lärmberechnungen der OM4450 aus dem Jahr 2015 (nach den "Richtlinien für den Lärmschutz an Straße" - RLS-90) zu konkretisieren und daher folgende Punkte unmissverständlich und genau zu beantworten: - Bei der Lärmberechnung für das Wohnhaus Königsteiner Straße 175 fehlen die Angaben für welchen Immissionsort (Stockwerk) der mitgeteilte Tag- bzw. Nachtpegel gilt. Daher sollen die Beurteilungspegel an der südwestlichen Fassadenseite (Fassadenseite zur BAB 66) für die Immissionsorte von jeweils 3,8 Meter über Grund (EG), 6,8 Meter über Grund (1.OG), 9,8 Meter über Grund (2.OG) und 12,8 Meter über Grund (3.OG) angegeben werden. - Die Lärmberechnungen für die Wohnhäuser Königsteiner Straße 177 und 179 fehlen bisher gänzlich. Daher sollen die Beurteilungspegel sowohl an der südwestlichen als auch an der nordwestlichen Fassadenseite (Fassadenseiten zur BAB 66) für die Immissionsorte von jeweils 3,8 Meter über Grund (EG), 6,8 Meter über Grund (1.OG), 9,8 Meter über Grund (2.OG), und 12,8 Meter über Grund (3.OG) angegeben werden.