Skip to main content

Lärmberechnungen gemäß „RLS-90“ zu Verkehrslärm in Unterliederbach konkretisieren

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

08.09.2015

Anregung Ortsbeirat

Tempo 100 auf den Autobahnen im Ortsbezirk 6 der Stadt Frankfurt am Main

Details im PARLIS OM_4450_2015
18.05.2018

Stellungnahme des Magistrats

Tempo 100 auf den Autobahnen im Ortsbezirk 6 der Stadt Frankfurt am Main

Details im PARLIS ST_931_2018
23.01.2019

Antrag Ortsbeirat

Lärmberechnungen gemäß „RLS-90“ zu Verkehrslärm in Unterliederbach konkretisieren

Details im PARLIS OF_966-6_2019
26.03.2019

Anregung Ortsbeirat

Lärmberechnungen gemäß „RLS-90“ zu Verkehrslärm in Unterliederbach konkretisieren

Details im PARLIS OM_4479_2019
Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 23.01.2019, OF 966/6 Betreff: Lärmberechnungen gemäß "RLS-90" zu Verkehrslärm in Unterliederbach konkretisieren Vorgang: OM 4450/15 OBR 6; ST 931/18 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, Hessen Mobil aufzufordern, die angeforderten Lärmberechnungen der OM4450 aus dem Jahr 2015 (nach den "Richtlinien für den Lärmschutz an Straße" - RLS-90) zu konkretisieren und daher folgende Punkte unmissverständlich und genau zu beantworten: - Bei der Lärmberechnung für das Wohnhaus Königsteiner Straße 175 fehlen die Angaben für welchen Immissionsort (Stockwerk) der mitgeteilte Tag- bzw. Nachtpegel gilt. Daher sollen die Beurteilungspegel an der südwestlichen Fassadenseite (Fassadenseite zur BAB 66) für die Immissionsorte von jeweils 3,8 Meter über Grund (EG), 6,8 Meter über Grund (1.OG), 9,8 Meter über Grund (2.OG) und 12,8 Meter über Grund (3.OG) angegeben werden. - Die Lärmberechnungen für die Wohnhäuser Königsteiner Straße 177 und 179 fehlen bisher gänzlich. Daher sollen die Beurteilungspegel sowohl an der südwestlichen als auch an der nordwestlichen Fassadenseite (Fassadenseiten zur BAB 66) für die Immissionsorte von jeweils 3,8 Meter über Grund (EG), 6,8 Meter über Grund (1.OG), 9,8 Meter über Grund (2.OG), und 12,8 Meter über Grund (3.OG) angegeben werden.

Begründung:

In der Stellungnahme ST931 aus dem Jahr 2018 wird endlich auf den Antrag aus dem Jahr 2015 (!!!) eingegangen und Lärmberechnungen übersandt. Leider wird nicht näher auf die in der OM4450 genannten Fragen eingegangen und teilweise werden die Fragen nicht oder nur ansatzweise beantwortet. Für Unterliederbach soll nun eine konkrete Antwort erfolgen. Es darf nicht sein, dass konkrete Fragen nach derart langer Zeit so unkonkret oder gar nicht beantwortet werden.dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4450 Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2018, ST 931 Beratung im Ortsbeirat: 6

Beratungsergebnisse:

30. Sitzung des OBR 6 am 26.03.2019, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4479 2019 Die Vorlage OF 966/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme