Verkehrssituation im Anfangsbereich der Kurhessenstraße, zwischen Am Weißen Stein und Lindenring
Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en):FDP
S A C H S T A N D :
Antrag vom 26.08.2015, OF 966/9 Betreff: Verkehrssituation im Anfangsbereich der Kurhessenstraße, zwischen Am Weißen Stein und Lindenring Die Situation ist hier von Autofahrern in großer Anzahl geprägt, die von der Dillenburger Straße kommend in die Kurhessenstraße einbiegen und dort wenden, um die Kreuzung mit der Eschersheimer Landstraße zu überqueren und die Fahrt in Richtung Frankfurter Berg, Bonames fortsetzen. Das massenhafte Wenden bedeutet Störungen des Verkehrsflusses und beschwört Unfallgefahren herauf. Nicht zuletzt wird die Lebensqualität der Anwohner durch die Begleiterscheinungen der Wendemanöver, z. B. Hupen, Bremsen, erheblich beeinträchtigt. Das Straßenverkehrsamt hat zwar zur Vorbeugung und Abwendung Am Weißen Stein ein Verkehrsschild, das einen regelkonformen U-Turn (über den Lindenring) aufzeigt, anbringen lassen. Dieses Schild wird allerdings in aller Regel übersehen oder bewusst missachtet. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, - Maßnahmen zu ergreifen, um diesen unhaltbaren Zustand baldmöglichst zu beenden; - eine Möglichkeit besteht darin, vom Am Weißen Stein bis zum Lindenring in der Kurhessenstraße eine durchgehende weiße Markierung in der Straßenmitte aufzubringen; - dies mag dann von ambitioniert wendwilligen Autofahrern trotzdem missachtet werden; - es wäre jedoch eine juristische Basis geschaffen und den Anwohnern eine Handhabe gegeben, gegen das Wenden vorzugehen. Ein Verweis auf die StVO (§ 45/1c), die (weiße) Markierungen wie vorgeschlagen in 30 km-Zonen untersagt, hilft nicht weiter. Besondere Situationen verlangen auch besondere Maßnahmen; in diesem Falle eine Ausnahmeregelung. Dass die StVO bundesweit keine Ausnahmeregelungen zulässt und solche nicht auch bereits bestehen, ist völlig unwahrscheinlich.Beratung im Ortsbeirat: 9
Beratungsergebnisse:
43. Sitzung des OBR 9 am 10.09.2015, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 966/9 wird bis zur Sitzung am 05.11.2015 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 9 am 05.11.2015, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 966/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 9 am 03.12.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 966/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 9 am 21.01.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 966/9 wurde zurückgezogen.