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Gefährdung von zu Fuß Gehenden im Bereich Neue Mainzer Straße/Kaiserstraße

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

26.05.2019

Antrag Ortsbeirat

Gefährdung von zu Fuß Gehenden im Bereich Neue Mainzer Straße/Kaiserstraße

Details im PARLIS OF_972-1_2019
18.06.2019

Anregung Ortsbeirat

Gefährdung von zu Fuß Gehenden im Bereich Neue Mainzer Straße/Kaiserstraße

Details im PARLIS OA_419_2019
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 26.05.2019, OF 972/1

Betreff: Gefährdung von zu Fuß Gehenden im Bereich Neue Mainzer Straße/Kaiserstraße
Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Ampelschaltung für den Autoverkehr dergestalt abändern zu lassen, dass den zu Fuß Gehenden jederzeit ein gefahrloses Überqueren der Neuen Mainzer Straße entlang des nördlichen Gehweges der Kaiserstraße ermöglicht wird. Hierzu ist insbesondere in der sog. "Rushhour" die Einfahrt für den Autoverkehr in den Kreuzungsbereich rechtzeitige anzuhalten.

Begründung:

Die Ampelschaltung für diesen Kreuzungsbereich ist - da sich zu viele Autofahrerinnen und Autofahrer nur unzureichend an die Vorgaben der Straßenverkehrsordnung halten - im Sinne der Sicherheit der zu Fuß Gehenden nachzujustieren. Dies dient auch den Auto Fahrenden aus der Kaiserstraße, die durch unvernünftige VerkehrsteilnehmerInnen in dem Kreuzungsbereich behindert werden.
Beratung im Ortsbeirat: 1

Beratungsergebnisse:

32. Sitzung des OBR 1 am 18.06.2019, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung OA 419 2019 Die Vorlage OF 972/1 wird mit den Maßgaben beschlossen, dass im Antragstenor das Wort "jederzeit" ersatzlos gestrichen wird und der letzte Satz wie folgt ergänzt wird: ". .beziehungsweise die Räumphase zu verlängern." Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL, Die PARTEI und U.B. gegen CDU (= Ablehnung)