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Baugenehmigung auf der Liegenschaft Eschersheimer Landstraße 578

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): FDP

S A C H S T A N D :

Antrag vom 26.08.2015, OF 972/9 Betreff: Baugenehmigung auf der Liegenschaft Eschersheimer Landstraße 578 Ein Teil des Innenbereichs, der von der Eschersheimer Landstraße, der Zehnmorgenstraße, der Nußzeil und Im Wörth umgrenzt ist, ist oder wurde jedenfalls zum Feuchtgebiet erklärt. Einem früheren Bauantrag wurde etwa im Jahre 2005 von der Bauaufsicht die Zustimmung mit Hinweis auf das fragliche Feuchtgebiet versagt. Jetzt jedoch wurde Baugenehmigung erteilt. Der zukünftige Bauherr hat einem Nachbarn dazu im Juli 2015 geschrieben. Aus diesem Schreiben wird hier auszugsweise wörtlich zitiert: "Ausweislich der geologischen Karte für das Gebiet Frankfurt West von 2009 und gemäß Grundwassergleichenplan vom Juni 1994 für das Gebiet liegt der Grundwasserspiegel bei 7,50 bis 15,00 m". Der Bauherr sieht damit Bedenken gegen sein Bauvorhaben als gegenstandslos an. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat um Auskunft gebeten, - welche Grundlage sich in welcher Form geändert hat, so dass gegenüber dem früheren Versagen einer Baugenehmigung jetzt Baugenehmigung erteilt wurde; - ob bzw. inwieweit die zitierten Aussagen zutreffend sind; - welche Anforderungen an die Höhe des Grundwasserspiegels vom Magistrat einerseits stadtweit und andererseits für das fragliche Gebiet gestellt werden.Beratung im Ortsbeirat: 9

Beratungsergebnisse:

43. Sitzung des OBR 9 am 10.09.2015, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage OF 972/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und fraktionslos gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)