Antrag vom 24.01.2012, OF 98/4 Betreff: Hundeauslauf sichern Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob an dem Hundeauslauf zwischen Karl-Heike-Weg und Ostparkstrasse an seiner östlichen Seite eine Begrenzung angebracht werden kann.
Begründung:
Der von Hundebesitzern mit ihren Hunden stark frequentierte Auslauf ist auf seiner östlichen, dem Park zugewandten Seite nicht begrenzt. Häufig kam es daher zu Beinaheunfällen und sogar Todesfällen spielender Hunde mit vorbeifahrenden PKW.s , da die Hunde, die dort frei laufen dürfen, die Ostparkstrasse überquerten. Die Begrenzung kann durchaus mit natürlichen Mitteln, wie Hecken oder Gebüschen, erfolgen. Eine Gefährdung der Hunde wie der Autofahrer wäre so ausgeschlossen.Beratung im Ortsbeirat: 4
Beratungsergebnisse:
8. Sitzung des OBR 4 am 07.02.2012, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 98/4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 4 am 20.03.2012, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1016 2012 Die Vorlage OF 98/4 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob an dem Hundeauslauf zwischen Carl-Heicke-Weg und Ostparkstraße an seiner östlichen Seite eine Begrenzung angebracht werden kann. Die Begrenzung kann durchaus mit natürlichen Mitteln wie Hecken oder Gebüsche, erfolgen. Eine Gefährdung der Hunde wie der Autofahrer wäre so ausgeschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.