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Zweirichtungsradweg zwischen Wellengasse und Wehrstraße (erneuter Versuch)

Lesezeit: 4 Minuten
Partei(en): CDU SPD GRÜNE FDP

S A C H S T A N D :

Antrag vom 15.06.2016, OF 98/5 Betreff: Zweirichtungsradweg zwischen Wellengasse und Wehrstraße (erneuter Versuch) Vorgang: M 172/13; ST 242/16 Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat aufzufordern, im Zuge der Sanierung der westlichen Offenbacher Landstraße einen Zweirichtungsradweg zwischen Wellengasse und Wehrstraße in der Bau- und Finanzierungsvorlage zu berücksichtigen. Die in der Vorlage ST 242/2016 angeführten Argumente für dessen Verwerfung sind nochmals zu überdenken.

Begründung:

Der Magistrat befürwortet in seiner o.a. Vorlage selbst die Einrichtung einer Nordparallele zur Offenbacher Landstraße, für die ein Lückenschluss zwischen Wellengasse und Wehrstraße gefunden werden muss. Leider greift der Magistrat nun wieder auf die Jahrzehnte alte Planung über das Grundstück Flur 8, Nr. 485 zurück. Das entscheidende Hindernis für diese Wegführung ist jedoch die Tatsache, dass das Grundstück nach wie vor bebaut ist, wie dies der Magistrat völlig richtig in seiner Vorlage M 172 dargestellt hat. In dieser M-Vorlage hat der Magistrat daher folgerichtig den Lückenschluss über die Offenbacher Landstraße befürwortet. Als Hindernis für den Zweirichtungsradweg betrachtet der Magistrat das Konfliktpotenzial zwischen dem linksfahrenden Radverkehr und den ein- und ausfahrenden Kraftfahrzeugen von und zum Grundstück des Getränkemarktes. Konflikte mit dem einfahrenden Kraftfahrzeugverkehr dürften eher gering sein, da Radfahrende auf dem Radweg gut sichtbar sind. Ausfahrende Fahrzeuge können durch Bodenmarkierungen und zusätzliche Schilder gewarnt werden. Insgesamt handelt es sich um den Verkehr für knapp 20 Parkplätze. Das Konfliktpotenzial erscheint daher beherrschbar. Dagegen würde der Verzicht auf den Radweg die Konflikte nicht verhindern, da Radfahrende erfahrungsgemäß verbotswidrig den Fußweg benutzen, wenn keine verkehrsgünstigen Verbindungen angeboten werden. Der Verzicht auf die Parkplätze erscheint dem Ortsbeirat hinnehmbar, zumal ein Teil der Parkplätze auch in der jüngeren Vergangenheit gar nicht bestand. Die fehlende Weiterführung des Radwegs in die Wasserhofstraße sollte der Magistrat zum Anlass nehmen, diese nun zu errichten, da diese ja auch erforderlich wäre, wenn der Magistrat die Radwegführung über das oben genannte Grundstück Flur 8, Nr. 485 realisierte. Auch in der Anhörung des Ortsbeirats am 9. Juni d.J. anlässlich Verkehrsplanung zum Umbau der westlichen Offenbacher Landstraße lehnte der Magistrat erneut den vom Ortsbeirat favorisierten Zweirichtungsradweg ab. Dieser mag nicht der reinen Lehre über die optimale Gestaltung von linksgeführten Radwegen entsprechen. Der dringend benötigte Lückenschluss über den Zweirichtungsradweg ist jedoch kurzfristig realisierbar. Dagegen besteht in den nächsten Jahrzehnten keine aussichtsreiche Chance einen Radweg über das bebaute Grundstück zu verwirklichen. Die Stadtverordnetenversammlung darf daher nicht die Chance verstreichen lassen, kurzfristig eine erhebliche Verbesserung für die Nahmobilität von Fußgängern und Radfahrern zu erwirken und sollte daher den Magistrat anweisen, die vom Ortsbeirat gewünschte Planung des Zweirichtungsradwegs umzusetzen.dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.09.2013, M 172 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 242 Beratung im Ortsbeirat: 5

Beratungsergebnisse:

3. Sitzung des OBR 5 am 01.07.2016, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung OA 36 2016 Die Vorlage OF 98/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen BFF (= Ablehnung)