Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (II)
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Bisheriger Verlauf
02.06.2014
10.11.2014
28.11.2014
Stellungnahme des Magistrats
Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels
Details im PARLIS ST_740_2014Antrag Ortsbeirat
Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (II)
Details im PARLIS OF_980-5_2014Ortsbeirat Magistratsvorlage
Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (II)
Details im PARLIS OM_3657_201402.06.2014
Stellungnahme des Magistrats
Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels
Details im PARLIS ST_740_201410.11.2014
Antrag Ortsbeirat
Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (II)
Details im PARLIS OF_980-5_201428.11.2014
Anregung Ortsbeirat
Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (II)
Details im PARLIS OM_3657_2014 Partei(en): CDU • GRÜNE • SPD • FDP
S A C H S T A N D :
Antrag vom 10.11.2014, OF 980/5
Betreff: Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (II)
Vorgang: ST 740/14 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, weitere Bereiche des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels dauerhaft ausfugen zu lassen. Begründung:
In der Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2014, ST 740 teilt der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main mit, dass den sehr tiefen Fugen im Kopfsteinpflaster der Fußgängerbereiche im Altstadtviertel schwierig zu begegnen sei. Weiter wird ausgeführt, dass eine mögliche Lösung des Problems in einer Verfugung des Pflasters mit Epoidharzmörtel besteht. Um die Praxistauglichkeit dieser Maßnahme zu beurteilen, wurden Fugen eines Teilstücks der "Kleinen Rittergasse" mit diesem Mörtel verfüllt. Aus Sicht des Ortsbeirates sollten weitere Fugen im Altstadtbereich des Apfelweinviertels zeitnah verfüllt werden.
dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2014, ST 740
Beratung im Ortsbeirat: 5
Beratungsergebnisse:
36. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2014, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3657
2014 Die Vorlage OF 980/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme